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Janukowitsch versucht Kritiker zu besänftigen

Timoschenko-Urteil führt zur außenpolitischen Isolierung der Ukraine

Von Manfred Schünemann *

Die Verurteilung der ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidentin Julia Timoschenko hat heftige Kritik an Präsident Viktor Janukowitsch ausgelöst, der als eigentlicher Drahtzieher des Prozesses gegen seine Rivalin bezeichnet wird. Janukowitsch scheint zu begreifen, dass er einen taktischen Fehler begangen hat.

Fast schien es, als wollte sich der Viktor Janukowitsch entschuldigen. »Das ist ohne Zweifel ein bedauernswerter Fall, der die europäische Integration der Ukraine behindert«, sagte der Präsident am Dienstag (11. Okt.) nach der Verurteilung der früheren Regierungschefin Julia Timoschenko zu sieben Jahren Haft. Ein Kiewer Gericht hatte die Oppositionspolitikerin für schuldig befunden, als Ministerpräsidentin in den Verhandlungen über ein Gasabkommen mit Russland Anfang des Jahres 2009 ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Sie habe einem Vertrag zugestimmt, durch den der Ukraine ein Millionenschaden zugefügt worden sei.

Zwar steht der Kompetenzmissbrauch formal juristisch außer Zweifel und nach Eröffnung des Verfahrens konnte das Gericht kaum ein anderes Urteil fällen, doch bleibt die Frage, ob und warum es zu dem Verfahren kommen musste. Amtsmissbrauch und Korruption haben bislang in der Ukraine keinesfalls zwangsläufig zu Anklagen und Verurteilungen geführt. Der frühere Regierungschef Pawlo Lasarenko (zugleich Gründer der von Julia Timoschenko geführten Partei »Vaterland«) musste sich für seine Steuer- und Finanzvergehen nie vor einem ukrainischen Gericht verantworten. Er wurde erst bei einem USA-Aufenthalt festgenommen und von einem US-amerikanischen Gericht für Finanzmanipulationen zum Schaden amerikanischer Unternehmen und wegen Geldwäsche zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Im Falle Julia Timoschenkos war die politische Absicht des Verfahrens allzu offensichtlich. Die Strafverfolgung wurde nicht fallen gelassen, weil mit dem Prozess die wichtigste Oppositionskraft geschwächt und zumindest zeitweilig ausgeschaltet werden kann. Natürlich tat auch Julia Timoschenko wenig, den Prozess zu verhindern. Sah sie doch eine willkommene Gelegenheit, ihre schon sinkende Popularität in der ukrainischen Bevölkerung und bei ihren politischen Freunden in Westeuropa (ihre Partei gehört zur Europäischen Volkspartei) medienwirksam aufzubessern.

Zumindest letzteres ist ihr bereits gelungen. Europäisches Parlament, EU-Kommission und Regierungschefs von EU-Staaten, darunter die Bundeskanzlerin, haben mehrfach gegen den Prozess Stellung genommen und von Präsident Viktor Janukowitsch ultimativ die Einhaltung »rechtsstaatlicher Prinzipien« gefordert. Bereits am Vorabend der Urteilsverkündung erklärten die EU-Außenminister, dass eine Bestrafung Timoschenkos und ihr juristischer Ausschluss von den Parlamentswahlen im kommenden Jahr nicht ohne Folgen für die Beziehungen EU - Ukraine und für das geplante Assoziierungsabkommen bleiben würden. Auch Russland als Partner des Gasabkommens fühlt sich durch das Urteil düpiert und äußert sein Unverständnis.

Janukowitsch konterte Vorwürfe und Forderungen stets mit dem Verweis auf die Unabhängigkeit der ukrainischen Justiz und betonte sofort nach dem Richterspruch, das Urteil sei »nicht definitiv«, Timoschenko könne Berufung einlegen, überdies würden »veraltete Gesetze« demnächst geändert. Ungeachtet dessen macht das Kiewer Gerichtsurteil die taktische Fehleinschätzung der ukrainischen Führung deutlich. Die geplante politische Isolierung der Hauptkontrahentin droht ins Gegenteil umzuschlagen: Der Europa-Kurs der ukrainischen Führung wird vorläufig blockiert und die Beziehungen zu Russland werden belastet. Das Ergebnis wäre eine außenpolitische Isolierung der Ukraine.

Allerdings rechnet die ukrainische Führung - sicherlich nicht zu Unrecht - damit, dass weder die EU noch Russland daran interessiert sein können, das Land dauerhaft zu isolieren. Eine Blockierung des Assoziierungsabkommens mit der EU würde Kiew unweigerlich in den von Russland dominierten Gemeinsamen Wirtschaftsraum treiben, umgekehrt würde eine Absage Russlands an den Ausbau der Beziehungen zur Ukraine zwangsläufig zu einem konsequenteren Streben nach EU-Integration führen. Das Kiewer Gerichtsurteil dürfte also längerfristig nicht zu grundsätzlichen Änderungen weder in der EU-Politik gegenüber der Ukraine noch in der Haltung Russlands führen. Auch der außenpolitische Kurs der Ukraine auf Einbindung in die EU bei gleichzeitig möglichst guten Beziehungen zu Russland wird sich nicht ändern.

Innenpolitisch werden sich die Auseinandersetzungen zwischen der regierenden Partei der Regionen und den Oppositionskräften - mit und ohne Julia Timoschenko - vor den Parlamentswahlen im nächsten Jahr wieder zuspitzen. Ob die Opposition davon profitieren kann, bleibt fraglich. Bei Meinungsumfragen sprachen sich lediglich 13 Prozent für Protestaktionen gegen die Verurteilung Julia Timoschenkos aus, über 60 Prozent schlossen eine Teilnahme an solchen Aktionen kategorisch aus.

* Aus: neues deutschland, 13. Oktober 2011


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