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Kolonialrecht für Kurden

PKK sieht Friedensprozeß auf der Kippe –Toter durch Polizeischüsse bei Newroz-Fest

Von Nick Brauns *

Ein Gerichtshof in Diyarbakir hat die Freilassung von 91 kurdischen Politikern, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten aus ihrer seit 2009 dauernden Untersuchungshaft abgelehnt. Die Verteidiger der auf Grundlage des Antiterrorgesetzes wegen Mitgliedschaft in der Union der Kommunen Kurdistans (KCK) Angeklagten hatten die Entlassung ihrer Mandanten beantragt, nachdem die Maximaldauer von Untersuchungshaft kürzlich durch eine Gesetzesänderung auf fünf Jahre gesenkt worden war. Aufgrund dessen kamen in der vergangenen Woche zahlreiche Militärs und nationalistische Politiker frei, die erstinstanzlich wegen der angeblichen Bildung einer Putschistenloge namens Ergenekon verurteilt worden waren. Auch noch am Tatort gestellte Faschisten, die 2007 drei christliche Missionare ermordet hatten, kamen nach jahrelanger Verschleppung ihrer Verfahren frei.

Doch für die inhaftierten Kurden soll die Gesetzesänderung offenbar nicht gelten. Es bestünde die Gefahr, daß sie sich dem »Stab in den Bergen« anschließen, argumentierten die Richter. Es könnte passieren, daß die zivilen Politiker, darunter zahlreiche Bürgermeister und Stadträte, in die Guerilla der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) eintreten. Die Dauer ihrer Untersuchungshaft sei »begründbar und angemessen«. Es werde deutlich, daß Kurdistan eine gesonderte Kategorie sei, wo andere Gesetze gelten, kommentierte Duran Kalkan, Mitglied im Zentralkomitee der PKK, die Entscheidung des Gerichts.

Angesichts der Weigerung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan, auf die Forderungen der kurdischen Seite wie Freilassung der politischen Gefangenen sowie Gesetzesänderungen zur Einführung muttersprachlichen Unterrichts und kommunaler Autonomie einzugehen, steht der vor einem Jahr eingeleitete Friedensprozeß auf der Kippe. »Natürlich kann dieser Prozeß nicht einseitig fortgesetzt werden«, erklärte der Oberkommandierende der Guerilla, Murat Karayilan, zu Wochenbeginn in einem Interview mit dem Fernsehsender Sterk TV.

»Der Prozeß steckt derzeit in einer Sackgasse, und alle müssen wissen, daß er zu Ende gehen wird, wenn die Regierung nicht innerhalb weniger Wochen nach den Wahlen entsprechende Schritte unternimmt«, setzte der PKK-Kommandant eine Frist bis kurz nach den Kommunalwahlen am 30.März. Dabei machte er deutlich, daß die PKK bereits jetzt die AKP-Regierung aufgrund ihrer Weigerung, »die notwendigen Schritte in Richtung Demokratisierung« zu gehen, nicht länger als Ansprechpartner ihres inhaftierten Vorsitzenden Abdullah Öcalan betrachte. Vor einem Jahr hatte Öcalan mit einer Erklärung zum Newroz-Fest die Guerilla zum Rückzug aus der Türkei aufgerufen, um so eine Verhandlungslösung der kurdischen Frage zu ermöglichen. Der wegen der andauernden militärischen Bedrohung nur langsam erfolgte Rückzug wurde im Herbst gestoppt, da die türkische Armee alle von der Guerilla geräumten Positionen umgehend besetzte und zahlreiche neue Militärstützpunkte errichtete.

Mit einem Newroz-Feuer am Berg Ararat wurden am Montag die diesjährigen Newroz-Feierlichkeiten eingeleitet, deren Höhepunkt das von einer Million Menschen besuchte Fest am 21.März in Diyarbakir sein wird. Während in der Stadt Batman bereits Hunderttausende friedlich feierten, griff die Polizei in Sirnak eine Newroz-Feier an. Ein 30jähriger erlag in der Nacht zum Dienstag seinen Schußverletzungen. Während die prokurdische Nachrichtenagentur Dicle Polizeischüsse als Todesursache benannte, behaupteten Behörden, der Mann sei durch einen Querschläger nach Freudenschüssen aus scharfen Waffen getroffen worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Haftbedingungen des Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Abdullah Öcalan als unmenschlich gerügt. Öcalan verbüße eine lebenslange Strafe, die ihm keinerlei Aussicht auf Freilassung biete, stellte eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts am Dienstag fest. Dies sei ein Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Folter und menschenunwürdige Behandlungen verbietet. Öcalan ist nach seiner Verschleppung aus Kenia durch den türkischen Geheimdienst seit 15 Jahren auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer inhaftiert. Seit Sommer 2010 wird ihm jeder Kontakt zu seinen Rechtsanwälten verweigert.

* Aus: junge Welt, Mittwoch, 19. März 2014


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