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Hitlers Anhänger verboten

In Tschechien wurde die rechtsextreme Arbeiterpartei aufgelöst

Von Jindra Kolar, Prag *

Hitlers Bewunderer in Tschechien verlieren ihre Partei. Das Oberste Gericht in Brno hat die rechtsextreme Arbeiterpartei verboten. Deren Spitzenfunktionäre schließen dennoch eine Teilnahme an den Parlamentswahlen im Mai nicht aus.

Das Oberste Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik hat am Mittwoch sein Urteil über die rechtsextreme Arbeiterpartei (Delnicka strana) gesprochen. Die Richter folgten dem Antrag der Regierung und lösten die DS als verfassungsfeindliche Organisation auf. In ihrem Verbotsantrag hatte die Regierung bereits im Oktober vergangenen Jahres dem Gericht eine Analyse unterbreitet: Die Arbeiterpartei schüre gesellschaftliche Spannungen, hetze gegen Minderheiten und stelle somit eine Gefahr für die Demokratie dar. Dem Dokument wurde eine Untersuchung des tschechischen Geheimdienstes beigelegt, der die Rechtsextremen seit geraumer Zeit beobachtet hat.

In ihrer jetzigen, 120 Seiten umfassenden Urteilsbegründung ergänzten die sieben Richter in Brno, dass die DS die Ideologie Adolf Hitlers verherrliche und einen Staat wie das nationalsozialistische Deutschland in der Tschechischen Republik anstrebe. Dies komme bereits in den Symbolen der Partei zum Ausdruck. So ähnelt die Parteiflagge auffällig der Hakenkreuzflagge Nazideutschlands.

Charakteristisch für die Ideologie der Arbeiterpartei sei auch ihre Fremdenfeindlichkeit. Die DS hetze gegen alles und alle, die gegen »die Normen verstoßen«, dies schließe auch eine ausgeprägte Homophobie ein. Die Partei wolle - wie die Nazis - Homosexualität erneut unter Strafe stellen. Für eine Reihe von Delikten rufe sie zur Wiedereinführung der Todesstrafe auf. Diese Aktivitäten, so die Richter, seien für die tschechische Demokratie nicht hinnehmbar. Aus diesem Grunde sei die Organisation aufzulösen.

Im vergangenen Jahr waren die DS-Aktivisten vor allem bei Ausschreitungen gegen Roma in deren Siedlungen in den nordböhmischen Städten Teplice und Usti sowie in den umliegenden Dörfern aufgefallen. Bürgerrechtler hatten sich als lebende Mauer zwischen die Rechten und die Roma gestellt. Als Zeichen seiner Solidarität hatte sich der heutige Minister für Menschenrechte, Michael Kocab, den Bürgerrechtlern angeschlossen. Die Polizei musste mehrfach einschreiten, dabei wurden sowohl DS-Aktivisten als auch sich wehrende Roma festgenommen.

Mit ihren ausländerfeindlichen Parolen wollte die Arbeiterpartei auch zu den Parlamentswahlen im kommenden Mai antreten. Durch den jetzigen Gerichtsentscheid könnten sich diese Pläne erübrigen. Parteichef Tomas Vandas nahm die Entscheidung zunächst ruhig und ohne Kommentar zur Kenntnis. Er ließ lediglich erklären, dass man überdenke, gegen das Urteil eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. »Wir werden auf keinen Fall auf eine Kandidatur zur Wahl verzichten«, verlautbarte Vandas. Vor dem Gerichtsgebäude hatten etwa 40 Parteianhänger gegen das Verfahren protestiert, sie wurden von den Ordnungskräften abgedrängt.

Mit dem jetzigen Urteil reihten sich die Brnoer Richter in die europäische Rechtsprechung ein: 2006 hatte die Slowakische Republik die »Nationale Partei« verboten, die die Ideologie des katholischen Kriegspräsidenten Jozef Tiso vertrat. Ähnliche Urteil ergingen in Belgien und Russland.

* Aus: Neues Deutschland, 19. Februar 2010


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