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Thailand-Wahl ungültig

Verfassungsgericht setzt Situation wieder auf Null *

Nach der massiven Behinderung durch die Opposition hat das thailändische Verfassungsgericht die umstrittene Parlamentswahl vom Februar annulliert.

Die thailändischen Verfassungsrichter entschieden am Freitag mit sechs gegen drei Stimmen, dass das Februar-Votum »nicht gültig« sei, weil nicht an einem Tag im ganzen Land gewählt wurde. Die Wahlkommission setzt nun auf Gespräche zwischen der Regierung von Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra und ihren Gegnern.

Die Opposition hatte die vorgezogene Wahl am 2. Februar boykottiert. Rund 10 000 Wahllokale wurden von ihr blockiert, mehrere Millionen Menschen konnten ihre Stimmen nicht abgeben. Die Wahl war von Yingluck angesichts wochenlanger Proteste gegen ihre Regierung mit inzwischen mindestens 23 Toten angesetzt worden. Die Opposition befürchtete indes, dass die Regierungschefin als Siegerin aus der Abstimmung hervorgehen könnte. Die Regierungsgegner fordern statt Wahlen die Einsetzung eines nicht gewählten sogenannten Volksrates, der eine Reihe von Reformen durchsetzen soll. Sie sehen in Yingluck eine Marionette ihres Bruders Thaksin Shinawatra, dem sie Korruption und Bestechung vorwerfen. Die Familie des im Exil lebenden ehemaligen Regierungschefs ist in weiten Teilen der Mittelschicht von Bangkok und im Süden des Landes verpönt.

Die Wahlkommission rief beide Seiten am Freitag dazu auf, in Verhandlungen über das weitere Vorgehen zu treten. Konkret war von Gesprächen über einen neuen Wahltermin die Rede. Die oppositionelle Demokratische Partei reagierte darauf vorsichtig zustimmend. Vertreter der Protestbewegung auf Bangkoks Straßen lehnten es jedoch umgehend ab, einer Neuwahl zuzustimmen.

Yinglucks Puea-Thai-Partei kritisierte das Verfassungsgericht scharf. Es wolle »seine eigene Verfassung schreiben und das Volk seiner Souveränität berauben«, teilte sie mit und appellierte an »alle Menschen, sich zu einen und sämtliche externen Kräfte zu bekämpfen, um wahre Demokratie zu erreichen«. Das Gericht fällte schon diverse Entscheidungen zu Yinglucks Ungunsten, weshalb Beobachter an seiner Neutralität zweifeln.

* Aus: neues deutschland, Samstag, 22. März 2014


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