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Freiheitsstrafen für tamilische Separatisten

Gericht schloss Deal mit Geldeintreibern der Rebellen

Von Annette Hauschild, Düsseldorf *

Vier Tamilen sind am Mittwoch (12. Okt.) vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes in Düsseldorf wegen Unterstützung der Rebellengruppe Tamil Tigers auf Sri Lanka (»Befreiungstiger«) verurteilt worden.

Nach 39 Verhandlungstagen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Mittwoch sein Urteil über vier Führungskader der verbotenen tamilischen Separatistenorganisation Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE).

Ein 36-Jähriger wurde zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, die drei Mitangeklagten im Alter zwischen 34 und 40 Jahren erhielten Strafen zwischen zwei und vier Jahren. Sie wurden auf freien Fuß gesetzt.

Die Männer waren nach Paragraf 34 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) angeklagt, als Spendeneintreiber den bewaffneten Sezessionskampf der LTTE in Sri Lanka finanziert zu haben. Ein Verurteilter war zudem als Beschaffer für Dual-Use-Güter wie Taschenlampen und Multifunktionsmesser angeklagt. Die vier Angeklagten gestanden, mit hohen Summen, die sie von in Deutschland lebenden Tamilen eingetrieben haben, die LTTE und den Aufbau eines unabhängigen Tamilenstaates mitfinanziert zu haben. Dazu hätten nicht nur die militärischen Kräfte, sondern auch der Aufbau einer zivilen Infrastruktur, Schulen und Krankenhäuser gehört.

Das Gericht bezifferte die eingetrieben Beträge allein für die Jahre 2007 bis 2009 auf etwa 1,5 Millionen Euro. Die Richter erkannten an, dass Gelder auch in den Zivilbereich geflossen seien. Aber den Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die Separatistenorganisation, die mit blutigen Selbstmordanschlägen agiert und im Bürgerkrieg schwere Verbrechen begangen habe, seit 2006 auf der Terrorliste der Europäischen Union stehe.

Die Gewalterfahrungen der Angeklagten in ihrer Kindheit hätten die Männer dazu gebracht, die LTTE als einzige Schutzmacht der Tamilen anzusehen und sie zu unterstützen. Das Gericht blieb beim Strafmaß unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und fünfeinhalb Jahren beantragt hatte. Die ursprüngliche Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (Paragraf 129a StGB) war vom Bundesgerichtshof in eine Anklage nach Paragraf 129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) umgewandelt worden. Dieser Anklagepunkt wurde jedoch aus »prozessökonomischen Erwägungen« fallen gelassen.

Angeklagte, Senat und Ankläger verständigten sich auf umfangreiche Geständnisse, die die Beweisaufnahme verkürzten. Im Gegenzug wurde die Anklage auf Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz beschränkt.

* Aus: neues deutschland, 13. Oktober 2011


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