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Politik der Konfrontation

Hintergrund. Über Israels Verhältnis zur UNO und den palästinensischen Antrag auf Aufnahme in die Vereinten Nationen

Von Norman Paech *

Seitdem US-Präsident Barack Obama sich entschlossen hat, seine Nahostpolitik nicht mehr an seiner berühmten Kairo-Rede vom Juli 2009, sondern an den radikalen Forderungen des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu nach einem jüdischen Staat und uneingeschränktem Siedlungsbau auszurichten, sind die Hoffnungen auf eine baldige Friedenslösung im Nahen Osten zerstoben. Auch die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben sich als unfähig erwiesen, eine eigene Initiative zur Öffnung der Sackgasse, in die die Politik geraten ist, zu ergreifen. Der Status quo einer Besatzungspolitik, die permanent Gewaltexzesse produziert, scheint damit zementiert. Um so erstaunlicher ist es, daß in dieser Situation der Chef der PLO, Mahmud Abbas, den Mut gefaßt hat, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen und die Vereinten Nationen einzuschalten. Seine Ankündigung, einen Antrag an die UNO bezüglich der Aufnahme Palästinas zu stellen, hat – wie vorauszusehen war – die sofortige Ablehnung durch die USA und die Bundesrepublik als mächtigste Interessenvertreter der israelischen Regierung zur Folge gehabt. Mit erheblichem Druck wird versucht, Abbas von seinem Plan noch abzubringen, und die israelische Diplomatie sucht nach der »moralischen Mehrheit« in der UNO zur Abwehr des Antrags.

Teilung Palästinas

Israel und den USA war es Jahrzehnte lang gelungen, die UNO aus dem Konflikt herauszuhalten. Verständlich, denn in der Palästina-Frage standen und stehen sie auf verlorenem Posten. Die erdrückende Mehrheit der Staaten verurteilt die Besatzungspolitik durch Israel. Dies war zuletzt in der Einforderung eines Rechtsgutachtens des Internationalen Gerichtshofes (IGH) über den Mauerbau durch die UNO-Generalversammlung und das vernichtende Urteil des IGH über die Rechtswidrigkeit der Mauer deutlich geworden.[1]

Einzig in den Kämpfen um die Entstehung des Staates Israel hat die UNO eine von den jüdischen Siedlern und späteren Bürgern Israels akzeptierte Rolle spielen können. Seitdem gehörte es zur Strategie aller israelischen Regierungen, Resolutionen der UN-Generalversammlung offen zu mißachten. Die US-Regierungen unterstützten diesen Boykott, indem sie Israel vor Verurteilungen durch den UN-Sicherheitsrat mit ihrem Veto bewahrten. In den vergangenen 15 Jahren haben die USA elf Mal zugunsten Tel Avivs von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht, zuletzt am 28. Februar 2011. Sie verhinderten damals eine Resolution, die den illegalen Charakter der zionistischen Siedlungen in den besetzten Gebieten feststellte.

Es lohnt sich allerdings, noch einmal zurückzuschauen auf die Diskussionen in der UNO zu jener Zeit, als es um die Zukunft der jüdischen Bevölkerung in Palästina und die Gründung eines neuen Staates auf fremdem Territorium ging. Denn in ihnen begegnen wir den Problemen, die auch heute noch auf der Tagesordnung stehen. Die UNO hatte die Angelegenheit im Februar 1947 von den Briten geerbt, die ihr Mandat zurückgaben, da sie in den harten Auseinandersetzungen zwischen der arabischen Bevölkerung und den jüdischen Siedlern nun selbst von denen angegriffen wurden, die sie bislang noch unterstützt hatten. Jetzt mit dem Palästina-Problem konfrontiert, schuf die UNO zunächst das »UN Special Committee on Palestine« (UNSCOP), welches Palästina bereiste. Das Ergebnis dieser Mission legte sie in einem sogenannten Mehrheitsplan für die Teilung des Landes und einem Minderheitsplan für einen föderativen Staat vor. Der Mehrheitsplan teilte Palästina in einen jüdischen Staat, einen arabischen Staat und eine internationale Zone von Jerusalem unter UN-Aufsicht auf. Der Minderheitsplan wollte in Palästina einen föderativen Staat der jüdischen und der arabischen Gemeinschaft mit der Hauptstadt Jerusalem schaffen. Die Juden waren trotz Vorbehalten mit dem Mehrheitsplan einverstanden; die Araber lehnten beide Vorschläge der UNSCOP ausdrücklich ab. Sie befürchteten, daß der Mehrheitsplan die territoriale Integrität Palästinas zerstöre und auch der Minderheitsplan in verdeckter Form zu einer Teilung führen werde. Statt dessen schlugen die arabischen Delegationen ein säkulares, demokratisches Staatswesen in Palästina vor, das die Rechte und Bedürfnisse aller Menschen und Minoritäten respektiert, die sogenannte Einstaatenlösung.

Am 23. September 1947 schuf die UN-Generalversammlung ein ad-hoc-Komitee, das die beiden alternativen Pläne der UNSCOP beraten sollte. Die Mitglieder lehnten den Vorschlag, das Palästina-Problem dem Internationalen Gerichtshof zu übergeben, ab. Danach diskutierten sie die wichtige Frage, ob die Vereinten Nationen überhaupt berechtigt seien, eine Staatsgründung und damit die Teilung Palästinas zu behandeln. Wie unsicher selbst die UN-Vertreter in bezug auf diesen Streitpunkt waren, zeigte die äußerst knappe Abstimmung der ad-hoc-Kommission vom 24. November 1947. Bei 57 Stimmberechtigten waren nur 21 überzeugt, daß die Vereinten Nationen das Recht zu einer solchen Entscheidung hätten, 20 waren davon nicht überzeugt, der Rest enthielt sich. (...)

Dennoch gingen die Beratungen weiter und befaßten sich mit Fragen, die die Tiefe und unverminderte Schärfe des Konfliktes noch heute bestimmen und im Gedächtnis der Palästinenser und Palästinenserinnen aufbewahrt sind. Das Komitee setzte sich mit den präzisen Bestimmungen des britischen Mandats auseinander. Es stellte fest, daß der Völkerbund gemäß Artikel 22 seiner Satzung Palästina die Unabhängigkeit zu geben habe und daß Großbritannien als Mandatar das palästinensische Volk lediglich auf seine Souveränität vorbereiten sollte. Der Report betonte, daß »die Umwandlung Palästinas in einen unabhängigen Staat der logische Kulminationspunkt der Zielsetzung des Mandats und der Plan für die Entwicklung nicht-selbstregierender Länder« sind. (...)

Doch dieses Mandat war als unerfüllbar von Großbritannien zurückgegeben worden, und der nun vorliegende Teilungsplan lief auf eine Enteignung gigantischen Ausmaßes hinaus. (...)

Doch dieses Mandat war als unerfüllbar von Großbritannien zurückgegeben worden, und der nun vorliegende Teilungsplan lief auf eine Enteignung gigantischen Ausmaßes hinaus. (...)

Dennoch sprach sich die ad-hoc-Kommission schließlich mit 25 gegen 13 Stimmen bei 17 Enthaltungen für den Teilungsplan aus. Zwei Staaten sollten in Palästina entstehen, die politisch unabhängig sein, wirtschaftlich aber miteinander in Verbindung stehen sollten (»economic union«). Der Vorschlag, einen unabhängigen demokratischen Staat in Palästina zu errichten, bekam keine Mehrheit. Am 29. November 1947 entschied die Generalversammlung, die Teilung Palästinas in einen jüdischen und einen arabischen Staat vorzuschlagen.[2] Mit Ausnahme von den USA abhängiger Länder sprach sich kein Staat der Dritten Welt für die Teilung Palästinas aus. Großbritannien enthielt sich der Stimme; die anderen Großmächte – einschließlich der Sowjetunion – unterstützten den Teilungsplan.

Die Zionisten begrüßten dieses Abstimmungsergebnis, sie hatten einen entscheidenden Sieg errungen. Die Araber lehnten den Entscheid der UNO ab und kündigten ihren Widerstand gegen den ungewollten und ihrer Ansicht nach ungerechtfertigten Verlust Palästinas an. (...)

Am 11. Dezember 1948 folgte Resolution 194 (II) der UN-Generalversammlung, mit der den Flüchtlingen ein Rückkehrrecht zum frühestmöglichen Zeitpunkt und ein Recht auf Entschädigung für das verlorene Eigentum zuerkannt wurde. (...)

Recht auf Selbstbestimmung

War die UNO zu dieser Zeit das entscheidende Gremium, der einseitigen Ausrufung des Staates Israel durch Ben Gurion im Mai 1948 trotz zweifelhafter völkerrechtlicher Grundlage die weltweite Legitimation zu verschaffen, so veränderte sich das Verhältnis Israel – UNO nach dem sogenannten Sechstagekrieg von 1967 grundlegend. Der UN-Sicherheitsrat reagierte sofort am 6. Juni mit der Resolution 237. Zahlreiche weitere auch der Generalversammlung folgten bis zur berühmten Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates vom 22. November 1967. Der entscheidende Satz heißt: »Withdrawal of Israel armed forces from territories occupied in the recent conflict«, (dt.: »Rückzug der israelischen Streitkräfte aus [den] Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden«). Aus der gleichberechtigten französischen Version ergibt sich ebenso eindeutig wie aus den späteren Resolutionen und der völkerrechtlichen Regel, daß gewaltsam besetzte Gebiete vollständig zurückzugeben sind, daß sich Israel aus allen besetzten Gebieten wieder zu entfernen hat – ungeachtet der Möglichkeit, über einen territorialen Austausch zu verhandeln. (...)

Die Aufmerksamkeit der UNO konzentrierte sich in den Folgejahren auf die Siedlungs- und Annexionspolitik, die nicht nur gegen alle internationalen Konventionen wie die Haager Konventionen von 1907 und die Genfer Konventionen von 1949 mit den Zusatzprotokollen von 1977 verstoßen, sondern auch die zentrale Hürde im gegenwärtigen »Friedensprozeß« bilden. Eine UNO-Sonderkommission schloß 1972 ihren Bericht mit der Folgerung, Israel betreibe »eine vorsätzliche Politik der Annexion und der Besiedlung der besetzten Gebiete, die sich durch die absichtliche Ausrottung der palästinensischen nationalen Identität, (...) die Verweigerung des Rechts auf Rückkehr (und anderer Rechte) auszeichne und die als Negierung von Buchstaben und Geist der vierten Genfer Konvention zu erachten« sei.

Erst nach dem sogenannten Yom-Kippur Krieg vom Oktober 1973, der von den Arabern begonnen wurde und mit ihrer Niederlage endete, kam es zum Durchbruch für die PLO. Noch auf der Friedenskonferenz in Genf im Dezember 1973 war sie nicht dabei, weswegen es zu keinen zukunftsweisenden Abmachungen kommen konnte. Doch im nächsten Jahr, 1974, auf der 29. UN-Vollversammlung wurde mit den Resolutionen 3236 und 3327 das volle Selbstbestimmungsrecht für das palästinensische Volk anerkannt sowie das Recht, es mit allen Mitteln durchzusetzen. Die PLO erhielt als legitime Repräsentantin des palästinensischen Volkes Beobachterstatus bei der UNO, und der bewaffnete Kampf wurde als legitimes Mittel akzeptiert. Diese Rechte waren bereits den südafrikanischen Befreiungsbewegungen ANC, PAC und SWAPO, der angolanische MPLA und der FRELIMO in Moçambique zuerkannt worden.[3] Die NATO-Staaten konnten sich allerdings mit dieser Entwicklung nie anfreunden und stimmten dagegen, aber den zunehmenden Konsens unter den UNO-Staaten konnten sie nicht aufhalten. Im UN-Sicherheitsrat wären diese Resolutionen auf jeden Fall am Veto der USA gescheitert, denn diese verfolgten im Nahen Osten andere, eigene Ziele. William Fulbright brachte sie 1973 auf die nüchterne Formel: »Kontrolle des sowjetischen Einflusses, Unterstützung Israels, Verbesserung der Beziehungen zu den arabischen Staaten, Sicherung der Ölversorgung.« (...)

Auch Präsident James Carter war zu sehr von den geostrategischen Zielen der US-Herrschaft im Mittleren Osten geprägt, als daß er eine dauerhafte Friedenslösung unter Einbeziehung der Palästinenser konzipieren konnte. Daran scheiterte schließlich auch das Camp-David-Abkommen vom September 1978. Es stand nicht nur im Widerspruch zum Völkerrecht. Es wurde durch die arabischen Länder auf ihrer Konferenz im November 1978 in Bagdad ebenso abgelehnt wie durch die UNO auf der 33. und 34. Generalversammlung vom Dezember 1978 und November 1979. Die zentrale Kritik der Ablehnung galt der Nichtbeteiligung der PLO. Und es kam, wie es kommen mußte. Schon vor dem Abkommen waren israelische Truppen im März 1978 nach Absprache mit Washington in den Libanon eingedrungen, um einen möglichst großen Teil der PLO zu liquidieren. Es folgten die Invasionen von 1980 und 1982 bis zum Massaker von Sabra und Schatila. In Israel verschärfte die Likud-Regierung unter Begin und Scharon durch Terroranschläge gegen palästinensische Bürgermeister die Situation, so daß die Unruhen in den Jahren von 1980 bis 1982 eskalierten. Nicht unwesentlich trug dazu die offizielle Annexion Jerusalems und dessen Ausrufung als israelische Hauptstadt im Frühjahr 1980 bei. Die zahlreichen Resolutionen der Generalversammlung sowie des Sicherheitsrates der UNO gegen die Politik des Likud-Blocks ließen es an Deutlichkeit nicht fehlen,[4] konnten die israelische Regierung jedoch nicht beeindrucken. Selbst die USA übten nur Stimmenthaltungen bei der Verurteilung der Annexion Jerusalems.[5]

Die Ausweglosigkeit des palästinensischen Elends und die Fruchtlosigkeit des passiven Widerstands angesichts einer ungezügelten Siedlungspolitik entluden sich schließlich im Dezember 1987 in der Intifada. Die UN-Generalversammlung hatte gerade wieder diese Politik für null und nichtig erklärt und eine internationale Friedenskonferenz mit der Beteiligung der PLO gefordert. Ein Jahr später ist das ganze Ausmaß der Repression auf der einen und der Verzweiflung auf der anderen Seite sichtbar, was die Generalversammlung zu einer Reihe immer schärfer formulierter Resolutionen veranlaßte. So heißt es in der Resolution 43/21 vom 3. November 1988: »Die Generalversammlung, in Kenntnis des seit dem 9. Dez. 1987 andauernden Aufstands (Intifada) (...), 1. verurteilt Israels beharrliche Politiken und Praktiken, die eine Verletzung der Menschenrechte des palästinensischen Volkes in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Jerusalems darstellen, und insbesondere Handlungen wie die Eröffnung des Feuers durch die israelische Armee und israelische Siedler, als deren Folge wehrlose palästinensische Zivilisten getötet und verwundet wurden, Prügeln und Knochenbrechen, die Ausweisung palästinensischer Zivilisten, die Auferlegung restriktiver wirtschaftlicher Maßnahmen, die Zerstörung von Häusern, kollektive Bestrafung und Massenverhaftungen sowie die Verweigerung des Zugangs zu den Medien (...); 3. bekräftigt, daß die seit 1967 von Israel vorgenommene Besetzung der palästinensischen Gebiete, einschließlich Jerusalems, nichts an der Rechtsstellung dieser Gebiete geändert hat (...); 4. verlangt, daß die Besatzungsmacht Israel das IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten ab sofort genauestens einhält und umgehend von ihren Politiken und Praktiken abläßt, die gegen dieses Abkommen verstoßen.«

Neue Initiative

An dieser Situation hat sich strukturell nichts geändert. Alle von großen Erwartungen und Hoffnungen getragenen Konferenzen und Abmachungen – ob Oslo I von 1991/1993, Oslo II von 1995, Camp David, Taba oder Annapolis – scheiterten an der Kompromißlosigkeit der israelischen Regierungen, die die palästinensischen Gebiete nicht aus der Besatzung entlassen wollten. Zudem verweigerten sie der UNO jegliche Beteiligung an der Suche nach einer Friedenslösung. Palästina blieb faktisch ein völkerrechtsfreier Raum, wo die Gewalt beliebig herrschte.

Vor diesem Hintergrund vermag auch die neue Initiative des PLO-Chefs, die UNO mit einem Mitgliedsantrag wieder ins Spiel zu bringen, keinen allzu großen Optimismus zu entfachen. Es ist daran zu erinnern, daß die PLO bereits 1988 den palästinensischen Staat ausgerufen hat, der seinerzeit allerdings von lediglich 50 Staaten anerkannt wurde. Jetzt geht es um seine Aufnahme in die UNO. Die US-Regierung hat bereits ihre Ablehnung signalisiert und kann den Antrag mit ihrem Veto im Sicherheitsrat stoppen. Denn gemäß Artikel 4 Absatz II UN-Charta hat dem Beschluß der UN-Generalversammlung (Artikel 18 Absatz II UN-Charta, mit einer 2/3 Mehrheit) eine Empfehlung des Sicherheitsrats vorauszugehen, die der Zustimmung oder Stimmenthaltung aller fünf Vetomächte bedarf. Der Internationale Gerichtshof hat bereits 1950 das Initiativrecht des Sicherheitsrats inklusive Veto aufgrund seiner besonderen Verantwortung für den Weltfrieden bekräftigt.[6]

In der PLO werden derzeit Überlegungen angestellt, diese Barriere des Sicherheitsrats mit einer Resolution der Generalversammlung auf der Basis der Uniting-for-Peace Resolution 377 (V) von 1950 zu überwinden. (...) Dazu muß begründet werden, daß ein Veto der USA gegen die Empfehlung, einen Staat Palästina in die Vereinten Nationen aufzunehmen, dem Sicherheitsrat als Scheitern vorgeworfen werden kann, seiner Verantwortung für die Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit nachzukommen. Dies hängt davon ab, ob die Verweigerung der Aufnahme in die UNO eine Bedrohung des Friedens bedeutet, einen Akt der Aggression bestehen läßt oder gar heraufbeschwört. Angesichts der gegenwärtigen völkerrechtswidrigen Besatzung des zukünftigen palästinensischen Staatsgebietes, die permanent Gewalt, Terror und Akte der Aggression erzeugt, kann die Aufnahme in die UNO durchaus als Versuch gewertet werden, Frieden und Sicherheit in der Region herzustellen. Die Verhinderung der Mitgliedschaft bedeutet auf jeden Fall die Fortdauer der Besatzung und damit auch die Fortdauer einer Situation, die eine Bedrohung des Friedens mit immer wiederkehrenden Akten der Aggression darstellt. So plausibel demnach zu begründen ist, daß die UN-Generalversammlung mit der Uniting-for-Peace Resolution die Entscheidung über die Aufnahme Palästinas in die UNO auch ohne Empfehlung des Sicherheitsrats treffen könnte, so deutlich muß man sich jedoch auch vor Augen halten, daß diese Entscheidung eine primär politische ist, die von anderen Kriterien als der juristischen Begründbarkeit abhängt.

Die Gründung eines unabhängigen, souveränen palästinensischen Staats ist offizielles Ziel der US-amerikanischen Nahostpolitik. Zu diesem Ziel hat sich auch die israelische Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und Außenminister Avigdor Lieberman bekannt. Doch ihre faktische Politik des Siedlungsbaus und des Landraubs ist diesem Ziel direkt entgegengesetzt. Die israelische Regierung akzeptiert nicht die Grenzlinie von 1967, die Mosche Dajan selbst 1948 mit einem grünen Stift als Waffenstillstandslinie zwischen Israel und Jordanien in die Landkarte eingezeichnet hatte. Sie ist seitdem die Linie, die die PLO als Grenze bei der Proklamation ihres Staates 1988 und der damit verbundenen Anerkennung des Staates Israel anerkannt hat. Sie ist allerdings heute auf keiner im öffentlichen Handel in Israel befindlichen Landkarte zu finden und wird von der Regierung Netanjahu nicht anerkannt: Sie entspreche nicht dem Sicherheitsbedürfnis Israels und den faktischen Veränderungen durch jüdische Siedlungen seitdem. Die strittige Grenzfrage verweist auf das Kernproblem, welches Territorium für einen palästinensischen Staat noch übrig bleibt. Dieses ist in der Tat nicht mehr als ein zusammenhängendes und lebensfähiges Staatsgebiet auszumachen. Der Verlust des Territoriums hat die alte Option eines einzigen, beide Völker umfassenden, demokratischen und säkularen Staates wiederbelebt, die bereits 1947 die arabische Alternative zum Teilungsplan der UNO war. Diese Variante findet nicht nur in palästinensischen Kreisen trotz der UNO-Initiative von Mahmud Abbas wieder mehr Anhänger, sondern auch bei jüdischen Intellektuellen.

Koloniale Denkweise

Das zentrale Argument gegen diese Option ist die Befürchtung, daß damit der jüdische Staat als Zufluchtsstätte für die Jüdinnen und Juden in der Welt verschwinde. Unausgesprochen wird damit unterstellt, daß in einem Staat mit arabischer Mehrheit die Sicherheit der jüdischen Bevölkerung nicht gewährleistet sei. Das widerspricht zwar wiederholten Äußerungen von arabischer Seite, ist jedoch als psychologischer Hintergrund israelischer Politik ernst zu nehmen. Israelische Sicherheitspolitik fordert demnach von den Palästinensern nicht nur den Verzicht auf Kerngebiete jüdischer Siedlungen wie Ariel, Maale Adumim und Gush Etzion, sondern auch die zukünftige militärische Oberhoheit über das Jordantal, das fruchtbarste Agrargebiet der Westbank. Sicherheit in israelischer Definition ist also nur bei weitgehendem territorialen Verzicht und Aufgabe der Souveränität eines palästinensischen Staates denkbar – eine Zumutung, die keine palästinensische Führung akzeptieren kann. Die grundsätzliche Frage ist auch, ob sechzig Jahre nach Gründung des jüdischen Staates der seinerzeit aus der kolonialen Situation verständliche Sicherheitsbegriff heute noch zutrifft. Er setzt eine Staatsordnung voraus, die, gleichgültig wie sich die demographische Verteilung zwischen jüdischer und arabischer Bevölkerung in Israel entwickelt, die jüdische Dominanz festschreibt – ein Prinzip, welches nicht nur einer demokratischen Ordnung radikal widerspricht, sondern auch keine Sicherheit garantieren kann. So entsteht zwangsläufig ein Apartheidsystem, wie es von vielen schon jetzt in Israel diagnostiziert wird.

Generell gilt, daß die jüdische Gesellschaft, ob in einem jüdisch-arabischen oder in einem eigenen Staat neben einem palästinensischen, ihre Sicherheit weder mit neuen territorialen Eroberungen noch mit politischer Mehrheitsherrschaft erreichen wird. Solange sich die israelische Politik nicht von ihren kolonialen Wurzeln der Landnahme und Vertreibung aus der Gründungszeit emanzipiert und sich in die arabische Umgebung auf der Ebene der Gleichheit und wechselseitigen Anerkennung integriert, wird sie ihr Umfeld immer als Bedrohung empfinden. Keine noch so deutliche militärische Überlegenheit wird sie aus dieser Umklammerung befreien. Es spricht sogar einiges dafür, daß dieses in einem einzigen, multiethnischen, säkularen und demokratischen Staat besser gelingt. Ein ausschließlich jüdischer Staat, wie er von der Regierung Netanjahu/Lieberman propagiert wird, birgt nach innen die Gefahr der Diskriminierung anderer religiöser Gruppen bis hin zur Apartheid und der Erosion der demokratischen Herrschaft in sich. Nach außen droht die permanente Konfrontation mit dem zivilisatorischen Gegner, die periodisch in kriegerische Zwischenfälle und ausländische Interventionen ausartet. Sechzig Jahre nach Gründung des Staates Israel ist das Konzept des ausschließlich jüdischen Staates – übrigens das einzige Modell eines religiösen Staates neben dem Vatikan – nicht mehr die adäquate Form zur Befriedigung von Sicherheitsbedürfnissen, wenn es denn wirklich um Sicherheit geht. Die jüdische Gesellschaft ist selbst eine multiethnische, die offensichtlich weniger die gemeinsame Religion als die Projektion auf den vermeintlichen Feind eint. Eine Politik über die der Regierung Netanjahu/Lieberman hinaus müßte die Revolutionierung der arabischen Welt um sich herum positiv aufnehmen und ihre eigene Stellung in dieser Welt vollkommen neu bestimmen. Leider gibt es dafür von den Schutzmächten Israels, den USA und den EU-Staaten, keine Hilfestellung. Sie sind offensichtlich der Überzeugung, daß eine Politik ständiger Konfrontation ihren Interessen in der arabischen Welt besser dient. Auch sie stecken noch tief in der kolonialen Vorstellungswelt des vergangenen Jahrhunderts.

Anmerkungen
  1. Vgl. IGH Gutachten »Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territories«, ICJ Reports 2004.
  2. UNGV Res. 181 (II) (33 Ja, 13 Nein, 10 Enthaltungen).
  3. Vgl. N. Paech, G. Stuby: Machtpolitik und Völkerrecht in den internationalen Beziehungen, Hamburg 2001, Rz. 163 f., S. 492 ff., Rz. 187 ff. S. 500 ff.
  4. Vgl. z.B. UNSR Resolution 465 (1980) v. 1. März 1980; Resolution 467 bis 469 von. April und Mai 1980). UNGV Res. 35/122 v. 11. Dezember 1980; Res. 35/169 v. 15. Dezember 1980; Res. 36/147 v. 16. Dezember 1981 etc.
  5. UNSR Res. 476 (1980) v. 30. Juni 1980; Res. 478 v. 20. August 1980.
  6. Vgl. Competence of the General Assembly for the Admission of a State to the United Nations, ICJ Reports 1950, 1, 8–10.
* Norman Paech ist Professor für Staats- und Völkerrecht. Von 2005 bis 2009 gehörte er der Linksfraktion des Bundestages an und war deren außenpolitischer Sprecher.
Die ungekürzte Version des Textes wird im Herbst in einer von der Rosa-Luxemburg-Stiftung herausgegebenen Broschüre veröffentlicht

Aus: junge Welt, 4. August 2011



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