Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Pakistans Stämme wollen Rechte

Politische Lösungen statt Militäroperationen. Protest gegen Sondergesetze

Von Knut Mellenthin *

Eine »Große Dschirga« hat am Montag in den sogenannten Stammesgebieten Nordwestpakistans (FATA) umfassende politische und rechtliche Reformen gefordert. Die Versammlung sprach sich außerdem für die Lösung aller Konflikte durch Verhandlungen statt durch militärische Konfrontation aus und verurteilte die Raketenangriffe US-amerikanischer Drohnen. An der Dschirga nahmen Stammesälteste sowie gewählte kommunale und regionale Vertreter aus allen sieben Verwaltungseinheiten (»Agenturen«) der Region teil. Außerdem hatten fast alle Parteien Pakistans Abordnungen geschickt.

Das Kürzel FATA steht für Federally Administered Tribal Areas (bundesstaatlich verwaltete Stammesgebiete). Sie gehören zu keiner der vier Provinzen Pakistans, sondern unterstehen direkt der Zentralregierung in Islamabad. Mit 27220 Quadratkilometern sind die FATA annähernd so groß wie Albanien und haben etwa 3,5 Millionen Einwohner, die zu über 95 Prozent in Dörfern und kleinen Siedlungen leben. Der rechtliche und verwaltungsmäßige Status der Gebiete entspricht großenteils noch den von der früheren britischen Kolonialmacht geschaffenen Strukturen. In den FATA gilt die Landesverfassung nicht. Für sie existieren drakonische Sondergesetze, die in der Frontier Crimes Regulation (FCR) zusammengefaßt sind. Diese erlauben zum Beispiel die Verhängung von Kollektivstrafen, die auch zur Erzwingung bestimmter Handlungen, wie etwa der Auslieferung von Stammesangehörigen, eingesetzt werden. Darüber hinaus sind die FATA der Zuständigkeit des obersten pakistanischen Gerichtshofs entzogen. Die politischen Parteien des Landes dürfen sich dort offiziell nicht betätigen. An der Spitze der Verwaltungseinheiten steht jeweils ein von der Zentralregierung eingesetzter »Agent« mit weitgehenden Vollmachten.

Die Große Dschirga verabschiedete einen umfassenden Forderungskatalog an die Regierung in Islamabad. Darin enthalten ist die seit langem versprochene »Reform« der FCR, das heißt deren weitgehende Ersetzung durch die allgemeingültigen Landesgesetze. Gleichzeitig verurteilte die Versammlung eine erst in diesem Jahr erlassene Verfügung, die von der Regierung als Verbesserung dargestellt wird, aber von den Betroffenen sogar als Verschlechterung gegenüber der FCR kritisiert wird. Sie erlaubt es beispielsweise den »Agenten«, eigenmächtig Todesstrafen, lebenslange Haft oder hohe Geldbußen zu verhängen.

Unter Berufung auf die bekundete Verhandlungsbereitschaft der US-Regierung gegenüber den afghanischen Taliban sprach sich die Dschirga dafür aus, sofort alle Militäroperationen in den Stammesgebieten zu beenden und politische Konfliktlösungen anzustreben. Alle die während früherer Feldzüge Inhaftierten – ihre Zahl wird auf mehrere tausend geschätzt – müßten entweder vor ordentliche Gerichte gestellt oder freigelassen werden. Die gezielten Morde durch Angehörige der Sicherheitskräfte sollten eingestellt und gerichtlich untersucht werden. An die Regierung in Islamabad erging die Aufforderung, sich gegen die »inhumanen und ungesetzlichen« Drohnenangriffe der USA zur Wehr zu setzen.

* Aus: junge Welt, 7. Juli 2011


Zurück zur Pakistan-Seite

Zurück zur Homepage