Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Konflikt um Wiederwahl Ortegas weitet sich aus

Rechte Opposition in Nicaragua wartet mit neuen Vorwürfen auf

Von Luis Beatón, Managua, und Harald Neuber *

Rund zwei Wochen nachdem der Oberste Gerichtshof Nicaraguas den Weg zur Wiederwahl von Präsident Daniel Ortega freigegeben hat, weitet sich die Kontroverse in dem mittelamerikanischen Land aus und belastet überdies das ohnehin angespannte Verhältnis zur EU.

Ein Satz schlägt hohe Wellen: Die Beschränkung der Wiederwahl sei nicht »anwendbar«. Eine entsprechende Klausel verletze die Persönlichkeitsrechte der Kandidaten. Mit dieser Entscheidung setzten die Richter der verfassungsrechtlichen Kammer des Obersten Gerichtshofes am 19. Oktober einen zentralen Bestandteil der Verfassungsreform von 1995 außer Kraft. Das Urteil bedeutete einen entscheidenden Sieg für die Sandinistische Front zur Nationalen Befreiung. Die Regierungspartei will Ortega bei den kommenden Wahlen 2011 erneut ins Rennen schicken, damit er sein begonnenes Sozialprogramm weiterführen kann.

Die Kritik der Opposition an der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes hält seitdem unvermindert an, will sie doch Ortegas neuerliche Kandidatur unbedingt verhindern. Oppositionelle Parteien beklagen nun die vermeintlich engen Verbindungen zwischen Ortega und Roberto Rivas, einem Richter am Obersten Wahlgericht.

Dennoch verteidigten der Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes, Rafael Solis, und der Präsident der verfassungsrechtlichen Kammer, Francisco Rosales, die Entscheidung. Ihr Urteil sei schließlich hinreichend begründet, so die Juristen, die den Artikel 147 der Verfassung für rechtswidrig erklärten. Das Wahlgericht wurde angewiesen, Ortega und mehreren klagenden Regionalpolitikern schriftlich das Recht zur neuerlichen Kandidatur zuzugestehen. Bei allen Entscheidungen waren die Richter, die der rechtsliberalen Opposition zugerechnet werden, ferngeblieben.

Unter den Kritikern befindet sich auch der ehemalige Staatschef Arnoldo Alemán, der wegen nachgewiesener Korruptionsdelikte inhaftiert war. Zugleich hat der Fall eine andauernde politische und juristische Auseinandersetzung provoziert. Laut der Verfassung des mittelamerikanischen Landes darf sich keine staatliche Gewalt über die in der Verfassung definierten Grundsätze hinwegsetzen. Auch die verfassungsrechtliche Kammer des Obersten Gerichtshofes ist in ihrer Entscheidungsbefugnis demnach beschränkt. Nicaraguanische Medien verweisen zudem darauf, dass laut Verfassung das Verbot der Wiederwahl einzig vom Parlament verändert oder gar aufgehoben werden kann.

Oppositionsführer und private Wirtschaftskreise riefen ihre Anhänger daher zu einer Kampagne gegen die Entscheidung des Gerichts auf, obgleich diese nach Ansicht politischer Beobachter nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Selbst nach Ansicht des liberalen Juristen Donald Lacayo ist das Recht auf eine Wiederwahl von internationalen Rechtsnormen gedeckt. Zudem, so Lacayo, gelte es für Anwärter aus allen Lagern. Anhänger Ortegas verwiesen darauf, dass die Begrenzung der Wiederwahl auch in Costa Rica und Kolumbien für die jeweiligen Staatschefs, Oscar Arias und Alvaro Uribe, abgeschafft wurde. Auch deswegen gebe es an der Entscheidung nichts zu rütteln, bekräftigte Roberto Rivas vom Wahlgericht.

Das Thema belastet zunehmend auch das Verhältnis zur EU. Bei der jüngsten Sitzung der EUArbeitsgruppe Lateinamerika am 3. November forderten die Mitgliedstaaten die für die Region zuständige spanische Regierung auf, Managua den Protest gegen die Gerichtsentscheidung in einer Demarche mitzuteilen. Die schwedische EU-Präsidentschaft drängte Spanien, den Protest öffentlich zu machen. Gegen eine formelle Protesterklärung der Europäischen Union sprach sich indes nicht nur die Regierung in Madrid, sondern auch die EU-Kommission aus. Beide Seiten plädieren für die Fortsetzung des politischen Dialogs mit der nicaraguanischen Regierung.

Bis auf weiteres will die EU jedoch die Budgethilfe für Nicaragua aussetzen. Die Strafmaßnahme war im vergangenen Jahr nach den nicaraguanischen Regionalwahlen in beschlossen worden. Die EU hatte sich damals den Vorwürfen der Opposition angeschlossen, denen zufolge die Abstimmung von den regierenden Sandinisten manipuliert wurde. Die Anschuldigung konnte jedoch nie bewiesen werden. Das Thema der Budgethilfe soll demnächst bei einem Treffen der EU-Außen- und Entwicklungsminister in Brüssel beraten werden.

* Aus Neues Deutschland, 12. November 2009


Zurück zur Nikaragua-Seite

Zurück zur Homepage