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Fahrplan (roadmap) zur Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts

Im Wortlaut: Das Papier des "Quartetts" in voller Länge - Und das Kommuniqué des Quartetts

Im Folgenden dokumentieren wir die deutsche Fassung des als "Roadmap" bekannt gewordenen Friedensfahrplans für den Nahen Osten. Das englische Original sowie eine deutsche Zusammenfassung haben wir bereits an anderer Stelle veröffentlicht (Fahrplan für eine dauerhafte Zweistaaten-Lösung...).

Im Anschluss an das Dokument folgt ein Statement des "Nahost-Quartetts" zur Roadmap vom 17. September 2002.


Ein ergebnisorientierter "Fahrplan" für eine dauerhafte Zwei-Staaten-Regelung zur Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts des Quartetts (EU, USA, Russische Förderation und die VN)

Im Folgenden wird ein ergebnisorientierter und zielgerichteter "Fahrplan" dargelegt, der eine klare Phaseneinteilung, eine Ablaufplanung, Zieltermine und Bewertungsmaßstäbe enthält und dessen Ziel es ist, durch beiderseitige Schritte der zwei Parteien in den Bereichen Politik, Sicherheit, Wirtschaft, humanitäre Lage und Aufbau von Institutionen unter der Schirmherrschaft des Nahost-Quatetts Fortschritte zu erzielen. Das Ziel ist eine endgültige und umfassende Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts bis 2005, wie Präsident Bush in seiner Rede vom 24. Juni dargelegt hat und wie es von der EU, Russland und den Vereinten Nationen in den Ministererklärungen des Nahost-Quartetts vom 16. Juli und 17. September begrüßt worden ist.

Eine Zwei-Staaten-Regelung zur Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts kann nur erreicht werden, wenn Gewalt und Terrorismus ein Ende haben, wenn das palästinensische Volk eine Führung hat, die entschieden gegen den Terrorismus vorgeht sowie willens und fähig ist, eine funktionierende, auf Toleranz und Freiheit gegründete Demokratrie aufzubauen, wenn Israel bereit ist, das Notwendigste zu tun, um die Errichtung eines demokratischen palästinensischen Staates zu ermöglichen, und wenn beide Parteien das Ziel einer Verhandlungslösung, wie im Folgenden beschrieben, klar und unmissverständlich akzeptieren. Das Quartett wird von Phase 1 an die Umsetzung des Plans, einschließlich direkter Gespräche zwischen den Parteien, nach Bedarf unterstützen und erleichtern. Der Plan sieht für die Umsetzung einen realistischen zeitlichen Ablauf vor. Da es ein fortschrittsorientierter Plan ist. wird die Entwicklung allerdings davon abhängen, dass die Parteien sich guten Willens bemühen und allen unten dargelegten Verpflichtungen nachkommen. Wenn die Parteien ihre Verpflichtungen zügig erfüllen, können die Fortschritte innerhalb der Phasen und die übergreifenden Fortschritte auch schneller als im Plan vorgesehen eintreten. Dagegen wird die Nichteinhaltung von Verpflichtungen Fortschritte behindern.

Eine zwischen den Parteien ausgehandelte Einigung wird dazu führen, dass ein unabhängiger, demokratischer und lebensfähiger palästinensischer Staat entsteht, der in Frieden und Sicherheit mit Israel und seinen anderen Nachbarn zusammenlebt. Durch diese Einigung wird auf der Grundlage der Konferenz von Madrid, dem Grundsatz 'Land für Frieden', den Resolutionen 242, 338 und 1397 des VN-Sicherheitsrats, der bereits von den Parteien erzielten Vereinbarungen sowie der - vom Gipfeltreffen der Arabischen Liga in Beirut gebilligten - Initiative des saudisch-arabischen Kronprinzen Abdullah, die zur Anerkennung Israels als Nachbar, mit dem es in Frieden und Sicherheit zu leben gilt, im Rahmen einer umfassenden Einigung aufrief, der israelisch-palästinensiche Konflikt beigelegt und die Besatzung, im Jahr 1967 begann, beendet. Diese Initiative ist ein wichtiger Bestandteil der internationalen Bemühungen zur Förderung eines umfassenden Friedens auf allen Verhandlungswegen, einschließlich derer zwischen Syrien und Israel sowie zwischen Libanon und Israel.

Das Quartett wird regelmäßig auf hoher Ebene zusammentreffen, um die Fortschritte der Parteien bei der Umsetzung des Plans zu bilanzieren. Sofern nicht anders angegeben, wird erwartet, dass die Parteien in jeder Phase ihre Verpflichtungen parallel erfüllen.

PHASE I: BEENDIGUNG DES TERRORS UND DER GEWALT, NORMALISIERUNG DES PALÄSTINENSISCHEN LEBENS UND AUFBAU PALÄSTINENSISCHER INSTITUTIONEN
GEGENWART BIS MAI 2003

In Phase I verpflichten sich die Palästinenser dazu, mit den unten dargelegten Schritten umgehend und bedingungslos die Gewalt einzustellen; unterstützende Maßnahmen vonseiten Israels sollten hiermit einhergehen. Palästinenser und Israelis nehmen ihre Sicherheitskooperation auf der Grundlage des Tenet-Arbeitsplans wieder auf, damit Gewalt, Terrorismus und Aufhetzung durch umstrukturierte und wirkungsvolle palästinensische Sicherheitsdienststellen beendet werden. Die Palästinenser verpflichten sich, in Vorbereitung auf die Staatlichkeit umfassende politische Reformen durchzuführen, darunter die Ausarbeitung eines palästinensischen Verfassungsentwurfs sowie freie, gerechte und ergebnisoffene Wahlen auf der Grundlage dieser Maßnahmen abzuhalten. Israel unternimmt alle erforderlichen Schritte, um die Normalisierung des palästinensischen Lebens zu unterstützen. Israel zieht sich aus den seit dem 28. September 2000 besetzten palästinensischen Gebieten zurück, und beide Seiten stellen als Sicherheitsleistung und Kooperationsfortschritt den damaligen Status quo wieder her. Israel stellt ferner in Übereinstimmung mit dem Mitchell-Bericht jede Siedlungstätigkeit ein.

Zu Beginn der Phase I:

1. Die palästinensische Führung veröffentlicht eine unmissverständliche Erklärung, in der das Recht Israels auf Existenz in Frieden und Sicherheit erneut bekräftigt und zu einem sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand aufgerufen wird, der jeden Einsatz von Waffengewalt sowie alle gegen Israel gerichteten Gewaltakte überall beendet. Alle offiziellen palästinensischen Institutionen stellen jede Hetze gegen Israel ein.

2. Die israelische Führung veröffentlicht eine unmissverständliche Erklärung, in der sie ihr Bekenntnis zu einer Zwei-Staaten-Vorstellung bekräftigt, der zufolge ein unabhängiger, lebensfähiger und souveräner palästinensischer Staat mit Israel in Frieden und Sicherheit zusammenlebt, wie dies von Präsident Bush zum Ausdruck gebracht worden ist, und in der zum sofortigen Ende aller Gewalt gegen Palästinenser überall aufgerufen wird. Alle offiziellen israelischen Institutionen stellen jede Hetze gegen Palästinenser ein.

SICHERHEIT

3. Die Palästinenser erklären bedingungslos Gewalt und Terrorismus für beendet und unternehmen an Ort und Stelle sichtbare Anstrengungen, um Einzelpersonen bzw. Gruppen, die, wo auch immer, gewaltsame Angriffe auf Israelis planen und durchführen, festzunehmen bzw. zu zerschlagen und ihnen Einhalt zu gebieten.

4. Ein wieder aufgebauter und neu ausgerichteter Sicherheitsapparat der Palästinensischen Behörde leitet nachhaltige, gezielte und wirkungsvolle Operationen ein, die sich gegen alle am Terror Beteiligten richten und Fähigkeiten und Infrastruktur der Terroristen zerschlagen. Dies schließt den Beginn des Einzugs illegaler Waffen und die Konsolidierung der Sicherheitskräfte ohne jede Verbindung zu Terror und Korruption ein.

5. Die israelische Regierung unterlässt alles, was das Vertrauen untergraben könnte, darunter Ausweisungen, Angriffe auf Zivilisten, Beschlagnahme bzw. Abriss palästinensischer Häuser und palästinensischen Eigentums als Strafmaßnahme oder zur Erleichterung israelischer Bautätigkeit, Zerstörung palästinensischer Institutionen und Infrastruktur sowie andere Maßnahmen, die im Tenet-Arbeitsplan genannt sind.

6. Unter Rückgriff auf bestehende Mechanismen und Ressourcen vor Ort beginnen Vertreter des Quartetts mit der informellen Überwachungstätigkeit und erörtern mit den Parteien die Einrichtung eines förmlichen Überwachungsmechanismus sowie dessen Umsetzung.

7. Wie bereits früher vereinbart, Umsetzung eines US-Plans für Wiederaufbau, Ausbildung und Wiederaufnahme der Sicherheitskooperation in Zusammenarbeit mit externem Aufsichtsgremium (USA - Ägypten - Jordanien). Bemühungen zur Erzielung eines dauerhaften, umfassenden Waffenstillstands werden durch das Quartett unterstützt.
  • Alle palästinensischen Sicherheitsorganisationen werden zu drei Diensten zusammengefasst, die einem mit den entsprechenden Befugnissen ausgestatteten Innenminister Bericht erstatten.
  • Umstrukturierte/fortgebildete palästinensische Sicherheitskräfte und die entsprechenden Partner aufseiten der israelischen Streitkräfte nehmen die Sicherheitspartnerschaft sowie andere Projekte in Umsetzung des Tenet-Arbeitsplans nach und nach wieder auf, darunter regelmäßige Treffen auf hoher Ebene unter Beteiligung von US-Sicherheitsfachleuten.
8. Die arabischen Staaten unterbinden jede öffentliche und private Finanzierung von Gruppen, die Gewalt und Terror verüben bzw. unterstützen, sowie alle anderen Formen der Unterstützung solcher Gruppen.

9. Alle Geber, die die Palästinenser finanziell unterstützen, leiten diese Gelder über das offizielle Konto (Single Treasury Account) des Palästinensischen Finanzministeriums.

10. Mit fortschreitender Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage ziehen sich die israelischen Streitkräfte mehr und mehr aus den seit dem 28. September 2000 besetzten palästinensischen Gebieten zurück, und beide Seiten stellen den Status quo wieder her, der vor dem 28. September 2000 bestand. Gebiete, aus denen sich die israelischen Streitkräfte zurückziehen, werden wieder von palästinensischen Sicherheitskräften übernommen.

AUFBAU PALÄSTINENSISCHER INSTITUTIONEN

11. Sofortiges Einleiten eines glaubwürdigen Prozesses zur Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs für einen palästinensischen Staat. Der Verfassungsausschuss verteilt schnellstmöglich den Entwurf der palästinensischen Verfassung, der auf einer starken parlamentarischen Demokratie und einem Kabinett mit einem entscheidungsbefugten Premierminister basiert, so dass er öffentlich kommentiert/debattiert werden kann. Verfassungsausschuss schlägt einen Entwurf vor, der nach den Wahlen den entsprechenden palästinensischen Institutionen zur Annahme vorzulegen ist.

12. Ernennung eines Premierministers ad interim bzw. eines Kabinetts ad interim mit entscheidungsbefugter Exekutivbehörde/Entscheidungsorgan.

13. Die israelische Regierung ermöglicht palästinensischen Funktionsträgern die volle Reisefreiheit für Sitzungen des PLC und Kabinetts, für international überwachte Sicherheitsfortbildung sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wahlreform und anderen Reformen und führt weitere unterstützende Maßnahmen in Bezug auf die Reformanstrengungen durch.

14. Weitere Ernennungen von palästinensischen Ministern mit Entscheidungsbefugnis zur Durchsetzung grundlegender Reformen. Durchführung weiterer Schritte zur Erreichung echter Gewaltenteilung einschließlich etwa erforderlicher palästinensischer Rechtsreformen zu diesem Zweck.

15. Einsetzung einer unabhängigen palästinensischen Wahlkommission. Der PLC prüft und überarbeitet das Wahlgesetz.

16. Palästinensische Maßnahmen auf den Gebieten Recht, Verwaltung und Wirtschaft im Einklang mit den Bewertungsmaßstäben, wie von der Internationalen Arbeitsgruppe zur palästinensischen Reform festgelegt.

17. So früh wie möglich und aufbauend auf den oben genannten Maßnahmen sowie im Rahmen einer offenen Diskussion und einer transparenten Kandidatenaufstellung/eines transparenten Wahlkampfs auf der Grundlage eines freien Mehrparteienprozesses führen die Palästinenser freie, ergebnisoffene und faire Wahlen durch.

18. Die israelische Regierung erleichtert der Arbeitsgruppe die Wahlhilfe, die Wählerregistrierung sowie die Bewegungsfreiheit von Kandidaten und amtlichen Wahlhelfern. Unterstützung für nichtstaatliche Organisationen, die am Wahlprozess beteiligt sind.

19. Die israelische Regierung ermöglicht Wiedereröffnung der palästinensischen Handelskammer und anderer geschlossener palästinensischer Institutionen in Ost-Jerusalem auf der Grundlage der Zusicherung, dass diese Institutionen strengstens im Einklang mit früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien tätig sind.

HUMANITÄRE MASSNAHMEN IM GEGENZUG

20. Israel führt Massnahmen zur Verbesserung der humanitären Lage durch. Israel und die Palästinenser setzen uneingeschränkt alle Empfehlungen des Bertini-Berichts zur Verbesserung der humanitären Bedingungen um, wobei sie Ausgangssperren aufheben und Bewegungseinschränkungen für Personen und Güter lockern sowie internationalem und humanitärem Personal uneingeschränkten, sicheren und unbehinderten Zugang gestatten.

21. Ad-hoc-Verbindungsausschuss für Palästina (AHLC) überprüft die humanitäre Lage und die Aussichten für wirtschaftliche Entwicklung im Westjordanland und im Gazastreifen und startet eine großangelegte Geberunterstützungskampagne, auch zur Unterstützung der Reformen.

22. Die israelische Regierung und die Palästinensische Behörde setzen im Einklang mit vereinbarten, transparenten Überwachungsmechanismen den Prozess zur Prüfung von Einnahmen sowie den Transfer von Geldern, einschließlich Rückständen, fort.

ZIVILGESELLSCHAFT

23. Weitere Unterstützung durch Geber, einschließlich verstärkter Finanzierung durch private Freiwilligenorganisationen/nichtstaatliche Organisationen, um Programme im Bereich Bürgerkontakte, die Entwicklung des Privatsektors und zivilgesellschaftliche Initiative zu fördern.

SIEDLUNGEN

24. Die israelische Regierung baut umgehend Siedlungsaußenposten ab, die seit März 2001 errichtet worden sind.

25. Im Einklang mit dem Mitchell-Bericht stellt die israelische Regierung jede Siedlungsaktivität ein (einschließlich des natürlichen Wachstums der Siedlungen).

PHASE II: ÜBERGANG
JUNI 2003 - DEZEMBER 2003

In der zweiten Phase richten sich die Bemühungen auf die Option der Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit vorläufigen Grenzen und Merkmalen der Souveränität auf der Grundlage der neuen Verfassung als Zwischenstation auf dem Weg zu einer Einigung über den endgültigen Status. Wie bereits festgestellt, kann dieses Ziel erreicht werden, wenn das palästinensische Volk eine Führung hat, die entschieden gegen den Terror vorgeht sowie willens und fähig ist, eine funktionierende Demokratie auf der Grundlage von Toleranz und Freiheit aufzubauen. Wenn es eine solche Führung sowie reformierte zivile Institutionen und Sicherheitsstrukturen gibt, werden die Palästinenser für den Aufbau eines unabhängigen, lebensfähigen Staates die aktive Unterstützung des Quartetts und der internationalen Gemeinschaft im weiteren Sinne erhalten.

Der Übergang zu Phase II wird auf der einvernehmlichen Einschätzung seitens des Quartetts beruhen, ob die Bedingungen für ein Fortschreiten gegeben sind, wobei das Verhalten beider Parteien berücksichtigt wird. In dem Bemühen, die Normalisierung des Lebens der Palästinenser und den Aufbau palästinensischer Institutionen kontinuierlich fortzuschreiben, beginnt Phase II nach den palästinensischen Wahlen und endet mit der Option der Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit vorläufigen Grenzen im Jahr 2003. Die Hauptziele dieser Phase sind fortgesetzte umfassende Anstrengungen zur Gewährleistung von Sicherheit und eine wirkungsvolle Sicherheitskooperation, die fortgesetzte Normalisierung des Lebens der Palästinenser und der fortgesetzte Aufbau von Institutionen, die Beibehaltung und Fortschreibung der für Phase I definierten Ziele, die Ratifikation einer demokratischen palästinensischen Verfassung, die förmliche Einrichtung eines Amtes des Premierministers, die Konsolidierung der politischen Reformen und die Schaffung eines palästinensischen Staates mit vorläufigen Grenzen.

INTERNATIONALE KONFERENZ:

1. Wird durch das Quartett in Abstimmung mit den Parteien unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der palästinensischen Wahlen einberufen, um den wirtschaftlichen Wiederaufbau der Palästinenser zu unterstützen und einen Prozess zu initiieren, der zur Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit vorläufigen Grenzen führt.
  • Eine solche Konferenz hätte umfassenden Charakter und würde mit der Zielvorstellung eines umfassenden Friedens im Nahen Osten (auch zwischen Israel und Syrien sowie zwischen Israel und Libanon) und auf der Grundlage der in der Präambel dieses Dokuments niedergelegten Prinzipien durchgeführt.
  • Die arabischen Staaten bringen ihre Beziehungen zu Israel wieder auf den Stand, den sie vor der Intifada hatten (Handelsbüros etc.)
  • Wiederbelebung des multilateralen Engagements zu Themen wie z.B. regionale Wasserressourcen, Umwelt, Wirtschaftsentwicklung, Flüchtlinge und Fragen der Rüstungskontrolle.
2. Die neue Verfassung für einen demokratischen, unabhängigen palästinensischen Staat wird fertiggestellt und von den entsprechenden palästinensischen Institutionen angenommen. Weitere Wahlen sollten erforderlichenfalls nach der Annahme der neuen Verfassung folgen.

3. Ein mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattetes Reformkabinett mit dem offiziell eingerichteten Amt des Premierministers agiert im Einklang mit dem Verfassungsentwurf.

4. Fortgesetzte umfassende Anstrengungen zur Gewährleistung von Sicherheit einschließlich wirkungsvoller Sicherheitskooperation auf der Grundlage des für Phase I Dargelegten.

5. Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit vorläufigen Grenzen im Rahmen eines Prozesses israelisch- palästinensischen Engagements, der durch die internationale Konferenz auf den Weg gebracht wird. Innerhalb dieses Prozesses Umsetzung früherer Vereinbarungen, um maximale territoriale Zusammengehörigkeit zu erreichen, einschließlich weiterer Maßnahmen zu Siedlungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines palästinensischen Staates mit vorläufigen Grenzen.

6. Stärkere Rolle der internationalen Gemeinschaft bei der Überwachung des Übergangsprozesses mit aktiver, dauerhafter und praktischer Unterstützung durch das Quartett.

7. Mitglieder des Quartetts setzen sich für die internationale Anerkennung des palästinensischen Staates einschließlich etwaiger VN-Mitgliedschaft ein.

PHASE III: VEREINBARUNG ÜBER DEN ENDGÜLTIGEN STATUS UND ENDE DES ISREALISCH-PALÄSTINENSISCHEN KONFLIKTS
2004-2005

Der Übergang zu Phase III erfolgt auf der Grundlage der einvernehmlichen Beurteilung durch das Quartett sowie unter Berücksichtigung des Verhaltens beider Parteien und der Überwachungserkenntnisse des Quartetts. Die Ziele der Phase III sind die Konsolidierung der Reformen und die Stabilisierung der palästinensischen Institutionen, nachhaltige und wirkungsvolle Anstrengungen der Palästinenser zur Gewährleistung von Sicherheit sowie israelisch- palästinensische Verhandlungen mit dem Ziel einer Einigung über den endgültigen Status im Jahr 2005.

ZWEITE INTERNATIONALE KONFERENZ:

1. Wird durch das Quartett in Abstimmung mit den Parteien Anfang 2004 einberufen, um die erzielte Einigung über einen unabhängigen palästinensischen Staat mit vorläufigen Grenzen zu bestätigen und offiziell mit aktiver, dauerhafter und praktischer Unterstützung durch das Quartett einen Prozess zu initiieren, der zu einer dauerhaften, endgültigen Klärung des Status unter Einbeziehung der Themen Grenzen, Jerusalem, Flüchtlinge und Siedlungen im Jahr 2005 führt, und um Fortschritte in Richtung einer baldmöglichst zu erzielenden umfassenden Nahost-Einigung zwischen Israel und Libanon sowie zwischen Israel und Syrien zu fördern.

2. Fortgesetzte, umfassende und wirkungsvolle Fortschritte bei der Umsetzung der von der Arbeitsgruppe in Vorbereitung der Einigung über den endgültigen Status ausgearbeiteten Reform-Agenda.

3. Fortgesetzte, nachhaltige und wirkungsvolle Anstrengungen zur Gewährleistung von Sicherheit sowie nachhaltige, effiziente Sicherheitskooperation auf der Grundlage des für Phase I Dargelegten.

4. Internationale Bemühungen zur Erleichterung der Reformen und Stabilisierung der palästinensischen Institutionen sowie der palästinensischen Wirschaft in Vorbereitung der Einigung über den endgültigen Status.

5. Die Parteien erzielen im Wege gemeinsamer Aushandlung auf der Grundlage der Resolutionen 242, 338 und 1397 des VN-Sicherheitsrats eine letztgültige und umfassende Vereinbarung über den endgültigen Status, die den israelisch- palästinensischen Konflikt im Jahr 2005 beendet; diese Vereinbarung beendet auch die Besatzung, die im Jahr 1967 begann, und beinhaltet eine einvernehmliche, gerechte, faire und realistische Lösung der Flüchtlingsfrage sowie eine auf dem Verhandlungsweg erzielte Klärung des Status von Jerusalem, die die politischen und religiösen Bedenken beider Seiten berücksichtigt und die religiösen Interessen von Juden, Christen und Muslimen in aller Welt schützt, und sie verwirklicht die Vision, dass die zwei Staaten, nämlich Israel und ein souveränes, unabhängiges, demokratisches und lebensfähiges Palästina, in Frieden und Sicherheit zusammenleben.

6. Zustimmung zur Aufnahme vollständiger normaler Beziehungen zu Israel durch arabische Staaten und Sicherheit für alle Staaten der Region im Kontext eines umfassenden arabisch-israelischen Friedens.

Quelle: Homepage des Außenministeriums (www.auswaertiges-amt.de), wo das Dokument in einer nicht kopierbaren pdf-Datei verfügbar ist. Wir haben es abgeschrieben (Dank an Frau Teichert!). Tippfehler gehen also auf unsere Rechnung.

Kommuniqué des Quartetts

New York, 17. September 2002*

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, der Außenminister der Vereinigten Staaten, Colin Powell, der Außenminister der Russischen Föderation, Igor Iwanow, der Außenminister Dänemarks, Per Stig Moeller, der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, Javier Solana, und der Europäische Kommissar für Außenbeziehungen, Chris Patten, sind heute in New York zusammengetroffen.

In Bekräftigung ihrer früheren Erklärungen prüften die Mitglieder des Quartetts die Entwicklungen seit ihrem letzten Treffen am 16. Juli 2002. Sie missbilligten und verurteilten die moralisch abstoßenden Gewalt- und Terrorakte, die enden müssen. Sie kamen überein, ihre Bemühungen zu intensivieren, um ihr gemeinsames Ziel der Herbeiführung einer endgültigen israelisch-palästinensischen Regelung zu fördern, auf der Grundlage ihrer gemeinsamen, unter anderem von Präsident Bush zum Ausdruck gebrachten Vision zweier Staaten, Israels und eines unabhängigen, lebensfähigen und demokratischen Palästina, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben.

Das Quartett wird auch künftig auf alle Parteien einwirken, damit sie sich ihrer Verantwortung stellen, eine gerechte und umfassende Regelung des Konflikts auf der Grundlage der Resolutionen 242, 338 und 1397 des Sicherheitsrats, des Rahmens von Madrid, des Grundsatzes "Land gegen Frieden" und der Durchführung aller bestehenden Vereinbarungen zwischen den Parteien zu suchen. Das Quartett bekräftigt die unveränderte Wichtigkeit der Initiative Saudi- Arabiens, die sich die Arabische Liga auf ihrem Gipfeltreffen in Beirut zu eigen machte und die einen grundlegenden Bestandteil der internationalen Bemühungen bildet, einen umfassenden Frieden auf allen Verhandlungsschienen, einschließlich der syrisch-israelischen und der libanesisch-israelischen Schiene, zu fördern.

Das Quartett arbeitet in enger Abstimmung mit den Parteien und im Benehmen mit wichtigen regionalen Akteuren an einem konkreten, aus drei Phasen bestehenden Umsetzungsfahrplan, mit dem innerhalb von drei Jahren eine endgültige Regelung herbeigeführt werden könnte. Die umfassende Aufgabenerfüllung im Sicherheitsbereich ist unerlässlich. Der Plan wird nur gelingen, wenn er den politischen, wirtschaftlichen, humanitären und institutionellen Dimensionen Rechnung trägt, und soll genau vorgeben, welche reziproken Schritte die Parteien in jeder Phase zu unternehmen haben. Bei diesem Ansatz würden Fortschritte von einer Phase zur nächsten strikt an der Einhaltung konkreter Erfüllungskriterien durch die Parteien gemessen, die vom Quartett überwacht und bewertet werden.

Das Quartett unterstützt außerdem, in Vorbereitung zur Gründung eines palästinensischen Staates, die Bemühungen der Palästinenser um die Ausarbeitung einer Verfassung, die Gewaltenteilung, Transparenz, Rechenschaftspflicht und das lebendige politische System gewährleistet, das die Palästinenser verdienen.

Die erste Phase des Plans (2002 und erste Jahreshälfte 2003) wird Erfüllungskriterien für eine umfassende Sicherheitsreform, den Rückzug Israels auf seine Positionen vor dem 28. September 2000 mit schrittweiser Verbesserung der Sicherheitslage sowie die Unterstützung der Abhaltung freier, fairer und glaubhafter Wahlen durch die Palästinenser Anfang 2003 auf der Grundlage der Empfehlungen der Internationalen Arbeitsgruppe des Quartetts für palästinensische Reformen umfassen. In der ersten Phase soll eine Tagung des Ad-hoc-Verbindungsausschusses auf Ministerebene stattfinden, um die humanitäre Lage und die Aussichten für wirtschaftliche Entwicklung im Westjordanland und in Gaza zu prüfen und bis zum Ende des Jahres vorrangige Bereiche für die Geberhilfe, namentlich zu Gunsten des Reformprozesses, zu ermitteln. Die höchsten Vertreter des Quartetts werden neben der Ministertagung des Ad-hoc-Verbindungsausschusses zusammentreffen.

In der zweiten Planphase (2003) sollten wir uns hauptsächlich mit der Option der Schaffung eines auf einer neuen Verfassung gründenden palästinensischen Staates mit vorläufigen Grenzen befassen, der eine Zwischenstation auf dem Weg zu einer Regelung über den endgültigen Status darstellt.

In seiner letzten Phase (2004-2005) sieht der Plan israelisch-palästinensische Verhandlungen zur Herbeiführung einer endgültigen Statusregelung im Jahr 2005 vor. Entsprechend der von Präsident Bush zum Ausdruck gebrachten Vision bedeutet dies, dass die israelische Besatzung, die 1967 begann, durch eine zwischen den Parteien ausgehandelte Regelung auf der Grundlage der Resolutionen 242 und 338 des Sicherheitsrats beendet wird und dass ein Rückzug Israels auf sichere und anerkannte Grenzen erfolgen wird.

Das Quartett begrüßt den Bericht der Arbeitsgruppe über die Fortschritte der sieben Reformunterstützungsgruppen und stellt fest, dass innerhalb kurzer Zeit und unter sehr schwierigen Bedingungen mehrere bedeutsame Erfolge, insbesondere im Bereich der Finanzreform, erzielt wurden. Unter der Schirmherrschaft des Quartetts wird die Arbeitsgruppe die Palästinenser und die Palästinensische Behörde auch weiterhin dabei unterstützen, Fortschrittsparameter für Reformen festzulegen und nach ihrem Vorrang zu reihen, insbesondere was die Frage der Wahlen, der Justizreform und der Rolle der Zivilgesellschaft betrifft.

Sowohl die Reformbemühungen als auch der politische Prozess müssen israelische Maßnahmen umfassen, unter Berücksichtigung der legitimen Sicherheitsbedürfnisse Israels, um die Lebensbedingungen der Palästinenser zu verbessern, indem Israel die Wiederaufnahme normaler Wirtschaftstätigkeiten zulässt, den Güter-, Personen- und grundlegenden Dienstleistungsverkehr erleichtert und Ausgangssperren und Abriegelungen aufhebt. Im Hinblick auf die Transparenz und Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit den palästinensischen Haushaltsregelungen begrüßt das Quartett den Beschluss Israels, einen Teil der palästinensischen Mehrwertsteuer- und Zolleinnahmen weiterzuleiten, die seit September 2000 einbehalten wurden, und fordert Israel auf, diesen Prozess fortzusetzen und die regelmäßigen monatlichen Einnahmenüberweisungen an das palästinensische Finanzministerium wieder aufzunehmen. Im Einklang mit den Empfehlungen der Mitchell-Kommission muss außerdem die israelische Siedlungstätigkeit in den besetzten Gebieten aufhören.

Das Quartett begrüßt den Bericht der Persönlichen Humanitären Abgesandten des Generalsekretärs, Catherine Bertini, sowie den jüngsten Bericht des Sonderkoordinators der Vereinten Nationen in den besetzten Gebieten über die Auswirkungen der Abriegelungen. Es fordert Israel und die Palästinenser auf, ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten anzuerkennen und ihnen entsprechend zu handeln und rasche Maßnahmen zur Linderung der sich drastisch verschlechternden humanitären Lage im Westjordanland und in Gaza zu ergreifen. Insbesondere muss Israel den vollen, sicheren und ungehinderten Zugang für das internationale und humanitäre Personal gewährleisten.

Das Quartett erklärt erneut, dass die Wiederherstellung einer dauerhaften Ruhe durch die umfassende Aufgabenerfüllung im Sicherheitsbereich von entscheidender Wichtigkeit ist, und fordert die Palästinenser auf, mit den Vereinigten Staaten und den regionalen Partnern zusammenzuarbeiten, um die palästinensischen Sicherheitsdienste zu reformieren, die Polizeiarbeit und die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung für die Zivilbevölkerung zu stärken und den Terror zu bekämpfen, der die legitimen Bestrebungen der Palästinenser schwer untergraben hat. Die Israelis und die Palästinenser sollten die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit wieder aufnehmen, und Israel sollte reziproke Maßnahmen ergreifen, während die Palästinenser Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus in allen seinen Formen unternehmen.

Das Quartett wird seine Erörterungen bezüglich des Zeitplans und der Modalitäten einer internationalen Konferenz fortsetzen.

Zur Erörterung dieser Fragen traf das Quartett außerdem mit den Außenministern Ägyptens, Jordaniens, Saudi- Arabiens und Syriens, als Vertreter des Ausschusses der Arabischen Liga für Folgemaßnahmen, sowie mit Vertretern Israels und der Palästinensischen Behörde zusammen. Das Quartett sieht der Fortsetzung der Konsultationen mit Interesse entgegen.

* Quelle für die Übersetzung: http://www.un.org/news/dh/mideast/quartet_communique.htm


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