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Libyenkrieg – Wendepunkt für die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik?

Ein Beitrag von Reinhard Mutz aus der NDR-Sendereihe "Streitkräfte und Strategien"


Andreas Flocken (Moderator der Sendung:
Die Bevölkerung in Libyen jubelt, sie ist erleichtert über den Tod von Muammar al-Gaddafi. Deutschland hat eine militärische Beteiligung am NATO-Luftkrieg gegen Libyen abgelehnt. Das hat der Bundesregierung viel Kritik eingebracht – national und international. Das Ergebnis der Militäraktion, der Sturz von Machthaber Gaddafi, hat die Regierung in Berlin allerdings begrüßt. War die Nichtbeteiligung also ein Fehler? Steht die deutsche Sicherheitspolitik nun vor einer Kehrtwende? Hören Sie hierzu Reinhard Mutz:


Manuskript Dr. Reinhard Mutz

Es war ein Vorgang von Seltenheitswert: Das Bündnis ruft zu den Waffen und Berlin hört weg. Erst jetzt, so schien es, und nicht schon zwanzig Jahre zuvor hatte die Bundesrepublik ihre außenpolitische Souveränität zurückerlangt. Für eine umfassende Begründung des Entschlusses, der Libyen-Intervention fernzubleiben, sah die Bundesregierung bis heute keinen Anlass. Am Tag der Abstimmung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 17. März befand die Kanzlerin wortkarg, es handele sich um einen Einsatz „mit äußerst unsicherem Ende“. Und Verteidigungsminister de Maizière wich noch im September der Interviewfrage nach den Motiven der deutschen Enthaltung mit der Bemerkung aus: „Wir haben uns politisch anders entschieden.“

Dabei sprachen von Anfang an gewichtige Gründe gegen ein militärisches Eingreifen von außen in den libyschen Stammes- und Bürgerkrieg. Den Anstoß gegeben hatten Nachrichten, Gaddafis Armee gehe mit Luftangriffen gegen friedliche Demonstranten vor. Was daran zutraf, war unklar. Weder das UN-Generalsekretariat in New York noch das Pentagon in Washington noch die westlichen Botschaften vor Ort in Tripolis vermochten die Schreckensmeldungen zu bestätigen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Bengasi, die zweitgrößte Stadt des Landes, bereits in den Händen der Aufständischen. Sie war ihnen nicht durch friedliche Demonstrationen in den Schoß gefallen.

Widerstand gegen einen gewaltsamen Umsturz der staatlichen Ordnung fällt weder unter die Tatbestandsmerkmale von Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch von Kriegsverbrechen. Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs führt die nach diesen Kategorien zu ahndenden Handlungen einzeln auf. Anschließend heißt es: Der Katalog – Zitat - „berührt nicht die Verantwortung einer Regierung, die öffentliche Ordnung im Staat aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen oder die Einheit und territoriale Unversehrtheit des Staates mit allen rechtmäßigen Mitteln zu verteidigen“.

Aber welche Mittel sind rechtmäßig, welche nicht? Als unrechtmäßig gelten Maßnahmen, die in kriegerischen oder kriegsähnlichen Konflikten an bewaffneten Auseinandersetzungen Unbeteiligte mehr als unvermeidbar in Mitleidenschaft ziehen. Von diesem Verständnis ging der UN-Sicherheitsrat aus als er Mitte März seine zweite Libyen-Resolution fasste. Ein Waffenembargo bestand bereits. Jetzt trat ein Flugverbot im libyschen Luftraum hinzu, verbunden mit der generellen Ermächtigung – so wörtlich -, „alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen … um von Angriffen bedrohte Zivilpersonen und von der Zivilbevölkerung bewohnte Gebiete ... zu schützen“.

Das humanitäre Anliegen war die eine Triebfeder der Intervention, das strategische Interesse die andere. Erstaunlich freimütig erklärten die Verantwortlichen in den westlichen Hauptstädten unmittelbar nach der Ausweitung des Krieges, wie lange die Luftschläge andauern würden: bis zum Sturz des libyschen Machthabers und bis zum politischen Regimewechsel in Tripolis. Darauf stellten die Einsatzpläne ab. NATO-Kampfjets haben den Rebellen den Weg freigeschossen, so dass die Aufständischen seit März eine Stadt nach der anderen einnehmen konnten. Mag die UN-Resolution mit ihrem weiten Auslegungsspielraum auch einer Blankovollmacht gleichen – zwischen dem Schutz von Zivilisten und Luftunterstützung für vorrückende Truppen besteht ein deutlich erkennbarer Unterschied. Im Kosovokrieg ist die NATO als Luftwaffe der UCK bezeichnet worden. Denselben Part übernahm sie in Libyen für die Anti-Gaddafi-Opposition. Von einem UN-Mandat gedeckt war keine der beiden Operationen.

Mehr als ein halbes Jahr dauert nun schon die alliierte Mission Unified Protector. Sie wird die Anfangsbedenken der Bundesregierung kaum ausgeräumt haben. Ob das Unternehmen insgesamt mehr zivile Opfer verhütet als verursacht hat, ist fraglich. Nach Angaben des neuen libyschen Gesundheitsministeriums sind in den vergangenen sechs Monaten mindestens 30.000 Menschen ums Leben gekommen. Die Schäden an der Infrastruktur des nach Bevölkerungsgröße kleinen Landes entsprechen dem Ausmaß, das von mittlerweile fast 10.000 Luftangriffen zu befürchten war. Gaddafis Waffenkammern wurden geplündert. Es heißt, mehrere tausend Boden-Luft-Raketen seien verschwunden. In wessen Händen sich diese und andere Waffen befinden, ist nur zum Teil bekannt. Im libyschen Übergangsrat und in der provisorischen Regierung sind die liberalen Kräfte auf dem Rückzug.

Aber weder Zweifel an der Legitimität noch an den Erfolgsaussichten der Militärintervention brachten die Bundesregierung und insbesondere ihren Außenminister in die öffentliche Kritik, sondern der vermeintliche Mangel an Bündnissolidarität. Wie steht es damit? Vor Jahresfrist gab sich die NATO in Lissabon ein neues Strategisches Konzept. „Sicherheit durch Krisenbewältigung“ heißt das zentrale Kapitel. Hat sich die Bundesrepublik, indem sie dem Dokument zustimmte, nun unwiderruflich auf einen Kurs militärischer Krisenbewältigung festgelegt? Ist Interventionspolitik jetzt Bündnispflicht?

Mehrdeutigkeit und Offenheit für verschiedene Interpretationen kennzeichnen politische Programme generell. Davon macht das Strategiekonzept der NATO keine Ausnahme. Zahlreiche Aussagen illustrieren den Kompromisscharakter. In Krisenlagen wird eine militärische Reaktion weder vorab festgelegt noch ausgeschlossen. Damit hängt es von den Mitgliedstaaten ab, welche Entscheidung sie treffen wollen. Keine Bündnispflicht entbindet die Regierungen von der eigenen Verantwortung. Souveränität ist nicht delegierbar. Nicht einmal die Kernbestimmung des NATO-Vertrages, das kollektive Beistandsgebot, schreibt den Mitgliedern die Wahl der Mittel vor. Um wie viel weniger sind sie dann gehalten, im Gleichschritt zu marschieren, wenn es um Vorhaben geht, die der Bündnisvertrag gar nicht vorsieht?

Solange die Bundesrepublik einer Verteidigungsallianz angehört, schuldet sie ihren Alliierten Bündnissolidarität. Sie schuldet ihnen Beistand zur Abwehr eines bewaffneten Angriffs. Sie schuldet ihnen nicht Beihilfe zur Führung eines bewaffneten Angriffs. Ferner schuldet sie ihnen, internationale Streitfälle auf friedlichem Weg zu regeln und sich der Androhung oder Anwendung militärischer Gewalt zu enthalten. Auch das steht im NATO-Vertrag. Mit diesen Prinzipien ist die Libyen-Intervention schwerlich in Einklang zu bringen. In solch einem Fall kann Bündnissolidarität nur heißen, sich der Missachtung des Bündnisvertrags zu verweigern.

Nicht mehr und nicht weniger hat die Bundesregierung getan. Dabei kamen ihr drei Umstände entgegen. Erstens gilt trotz aller französisch-britischen Interventionspropaganda Libyen als ein Krisenschauplatz von eher nachrangiger Bedeutung. Niemand hat behauptet, im Maghreb sei die Sicherheit der Bundesrepublik zu verteidigen. Zweitens wäre nach den bitteren Lehren des Afghanistankrieges ein weiterer Auslandseinsatz der Bundeswehr in der Bevölkerung – und mithin in der Wählerschaft – höchst unpopulär gewesen. Drittens stellt der Libyenkrieg allenfalls formal eine NATO-Operation dar. Das Bündnis zählt 28 Mitglieder, mehr als sechs davon wirkten zu keinem Zeitpunkt an den Lufteinsätzen mit. Drei Viertel hingegen teilten die deutsche Haltung und blieben passiv. Politische Isolation sieht anders aus.

Dennoch ist mit einer präjudizierenden Wirkung für künftiges Verhalten oder gar mit einem sicherheitspolitischen Kurswechsel nicht zu rechnen. In Berlin wird weiterhin von Fall zu Fall entschieden, wann die Bundeswehr ausrückt und wann nicht. Denn, so die Kanzlerin:

O-Ton Merkel
„Der Einsatz militärischer Mittel als ultima ratio kann und darf nicht ausgeschlossen werden. Aber kein Konflikt, mit dem wir heute konfrontiert sind, kann allein mit militärischen Mitteln gelöst werden.“

Das deutsche Nein zum Libyenkrieg markiert keinen sicherheitspolitischen Wendepunkt, aber vielleicht eine Art bündnispolitisches Reformsignal: Die Transformation der NATO zur Koalition der Willigen, wo die einen kommandieren und die anderen gehorchen, hat einen Dämpfer erhalten.

* Aus: NDR-Sendereihe "Streitkräfte und Strategien", 22. Oktober 2011; www.ndr.de


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