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UN-Sicherheitsrat "genehmigt die Dislozierung einer interimistischen multinationalen Noteinsatztruppe" in Bunia (Kongo) / The Security Council Authorizes the deployment of an Interim Emergency Multinational Force in Bunia (Democratic Republic of the Congo)

Die Resolution 1484 (2003) vom 30. Mai im Wortlaut - Und eine Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats zu den Massakern

Im Folgenden dokumentieren wir in deutscher und englischer Sprache die Resolution des UN-Sicherheitsrats vom 30. Mai 2003, in der die Staaten zur vorübergehenden Entsendung eines Truppenkontingents in die kongolesische Region Ituri und die Stadt Bunia ermächtigt werden. Diese Resolution bildet die Grundlage für die Beratungen in der EU und im Deutschen Bundestag, wie man mit eigenen Truppen dieser Ermächtigung entsprechen möchte.


Resolution 1484 (2003)
verabschiedet auf der 4764. Sitzung des Sicherheitsrats am 30. Mai 2003*

Der Sicherheitsrat,

unter Hinweis auf seine früheren Resolutionen und die Erklärungen seines Präsidenten betreffend die Demokratische Republik Kongo, insbesondere die Erklärung vom 16. Mai 2003 (S/PRST/2003/6),

entschlossen, den Friedensprozess auf der nationalen Ebene zu fördern und insbesondere die rasche Bildung einer alle Seiten einschließenden Übergangsregierung in der Demokratischen Republik Kongo zu erleichtern,

mit dem Ausdruck seiner höchsten Sorge über die Kampfhandlungen und die Greueltaten in Ituri sowie über den Ernst der humanitären Lage in der Stadt Bunia,

in Bekräftigung seiner vollen Unterstützung für den von der Kommission zur Befriedung Ituris eingeleiteten politischen Prozess sowie dazu auffordernd, dass dieser rasch wieder aufgenommen und in diesem Rahmen ein wirksamer und alle Seiten einschließender Sicherheitsmechanismus geschaffen wird, der die bestehende Übergangsverwaltung Ituris ergänzen und unterstützen soll,

in der Erkenntnis, dass dringend eine sichere Grundlage erforderlich ist, damit die Institutionen der Übergangsverwaltung Ituris ihre Aufgaben uneingeschränkt wahrnehmen können, sowie in Anbetracht dessen, dass die am 16. Mai 2003 in Daressalam unterzeichnete Verpflichtung zur Wiederaufnahme des Prozesses zur Befriedung von Ituri das Bekenntnis der Parteien in Ituri zu der Übergangsverwaltung Ituris bekräftigt und sie darauf verpflichtet, sich einem Prozess der Kantonierung und Entmilitarisierung anzuschließen,

in Würdigung der Anstrengungen, welche die Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) unternimmt, um die Lage in Bunia zu stabilisieren und den politischen Prozess in Ituri zu unterstützen, insbesondere in Würdigung der wirkungsvollen Tätigkeit ihres dort dislozierten uruguayischen Kontingents, in der Erwägung, dass die Arbeit der MONUC vor Ort unterstützt werden muss, sowie in Missbilligung der Angriffe auf die MONUC und die daraus resultierenden Verluste an Menschenleben beklagend,

Kenntnis nehmend von dem Ersuchen, das der Generalsekretär in seinem Schreiben vom 15. Mai 2003 (S/2003/574) an den Rat richtete, sowie davon Kenntnis nehmend, dass der Präsident der Demokratischen Republik Kongo in seinem Schreiben an den Generalsekretär sowie die Parteien in Ituri am 16. Mai 2003 in Daressalam ihre Unterstützung für dieses Ersuchen zum Ausdruck gebracht haben, sowie davon, dass der Präsident Ruandas und der Staatsminister für auswärtige Angelegenheiten Ugandas in Schreiben an den Generalsekretär auf dessen Ersuchen ihre Unterstützung für die Dislozierung einer multinationalen Truppe nach Bunia zum Ausdruck gebracht haben,

feststellend, dass die Situation in der Region Ituri und insbesondere in Bunia eine Bedrohung des Friedensprozesses in der Demokratischen Republik Kongo sowie des Friedens und der Sicherheit im ostafrikanischen Zwischenseengebiet darstellt,

tätig werdend nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen,

1. genehmigt die Dislozierung einer interimistischen multinationalen Noteinsatztruppe in Bunia bis zum 1. September 2003, in enger Abstimmung mit der MONUC, insbesondere mit ihrem derzeit in der Stadt dislozierten Kontingent, mit dem Ziel, zur Stabilisierung der Sicherheitsbedingungen und zur Verbesserung der humanitären Lage in Bunia beizutragen, den Schutz des Flughafens sowie der Binnenvertriebenen in den Lagern in Bunia zu gewährleisten und, falls die Situation es erfordert, zur Sicherheit der Zivilbevölkerung, des Personals der Vereinten Nationen und der humanitären Helfer in der Stadt beizutragen;

2. betont, dass diese interimistische multinationale Noteinsatztruppe streng auf vorübergehender Grundlage disloziert wird, um dem Generalsekretär zu gestatten, die Präsenz der MONUC in Bunia zu verstärken, und ermächtigt den Generalsekretär in dieser Hinsicht, im Rahmen der genehmigten Höchstpersonalstärke für die MONUC eine verstärkte Präsenz der Vereinten Nationen nach Bunia zu dislozieren, und ersucht ihn, dies bis Mitte August 2003 zu tun;

3. fordert die Mitgliedstaaten auf, Personal, Ausrüstung und andere notwendige finanzielle und logistische Ressourcen zu der multinationalen Truppe beizutragen, und bittet die beitragenden Mitgliedstaaten, die Führung der Truppe und den Generalsekretär zu unterrichten;

4. ermächtigt die an der interimistischen multinationalen Noteinsatztruppe teilnehmenden Mitgliedstaaten, alle zur Erfüllung ihres Mandats notwendigen Maßnahmen zu ergreifen;

5. verlangt, dass alle Konfliktparteien in Ituri und insbesondere in Bunia die Feindseligkeiten sofort einstellen, und wiederholt, dass das humanitäre Völkerrecht geachtet werden muss und dass diejenigen, die dagegen verstoßen, nicht straflos ausgehen werden;

6. verurteilt nachdrücklich die vorsätzliche Tötung unbewaffneten Personals der MONUC und humanitärer Organisationen in Ituri und verlangt, dass die Täter vor Gericht gestellt werden;

7. verlangt, dass alle kongolesischen Parteien sowie alle Staaten des ostafrikanischen Zwischenseengebiets die Menschenrechte achten, mit der interimistischen multinationalen Noteinsatztruppe und mit der MONUC bei der Stabilisierung der Lage in Bunia zusammenarbeiten und dabei gegebenenfalls behilflich sind, dass sie der Truppe volle Bewegungsfreiheit einräumen und dass sie alle militärischen oder sonstigen Aktivitäten unterlassen, welche die Lage in Ituri weiter destabilisieren könnten, und verlangt in dieser Hinsicht außerdem die Einstellung jeglicher Unterstützung der bewaffneten Gruppen und Milizen, insbesondere mit Waffen und sonstigem Wehrmaterial, und verlangt ferner, dass alle kongolesischen Parteien und alle Staaten der Region die Erbringung derartiger Unterstützung aktiv verhindern;

8. fordert alle Mitgliedstaaten und insbesondere diejenigen im ostafrikanischen Zwischenseengebiet auf, jede notwendige Unterstützung zu gewähren, um die rasche Dislozierung der interimistischen multinationalen Noteinsatztruppe nach Bunia zu erleichtern;

9. ersucht die Führung der interimistischen multinationalen Noteinsatztruppe in Bunia, dem Rat über den Generalsekretär regelmäßig über die Durchführung ihres Mandats Bericht zu erstatten;

10. beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befasst zu bleiben.

* Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats.


Resolution 1484 (2003)

Adopted by the Security Council at its 4764th meeting, on 30 May 2003

The Security Council,

Recalling its previous resolutions and statements by its President on the Democratic Republic of the Congo, in particular the statement of 16 May 2003 (S/PRST/2003/6),

Determined to promote the peace process at the national level, and in particular to facilitate the early establishment of an inclusive transitional government in the Democratic Republic of the Congo,

Expressing its utmost concern at the fighting and atrocities in Ituri, as well as the gravity of the humanitarian situation in the town of Bunia,

Reaffirming its full support for the political process initiated by the Ituri Pacification Commission, calling for its swift resumption and for the establishment of an effective inclusive security mechanism in this framework, to complement and support the existing Ituri Interim administration,

Recognizing the urgent need for a secure base to allow the full functioning of the institutions of the Ituri Interim Administration, and recognizing that the Engagement to Relaunch the Ituri pacification process, signed in Dar es Salaam on 16 May 2003, reaffirms the Ituri parties’ commitment to the Ituri Interim Administration, and commits them to join a process of cantonment and demilitarization,

Commending the United Nations Organization Mission in the Democratic Republic of the Congo (MONUC) for its efforts in order to stabilize the situation in Bunia and to support the political process in Ituri, in particular the effective performance of its Uruguayan contingent deployed there, recognizing the need to support the work of MONUC in the field, and deploring attacks on MONUC and consequent loss of life,

Taking note of the request of the Secretary-General to the Council in his letter dated 15 May 2003 (S/2003/574) and taking note also of the support for this request expressed in the letter to the Secretary-General from the President of the Democratic Republic of the Congo and also by the Ituri parties on 16 May 2003 in Dar es Salaam, as well as the support expressed in the letters to the Secretary-General from the President of Rwanda and from the Minister of State for Foreign Affairs of Uganda, as requested by the Secretary-General, for the deployment of a multinational force in Bunia,

Determining that the situation in the Ituri region and in Bunia in particular constitutes a threat to the peace process in the Democratic Republic of the Congo and to the peace and security in the Great Lakes region,

Acting under Chapter VII of the Charter of the United Nations,

1. Authorizes the deployment until 1 September 2003 of an Interim Emergency Multinational Force in Bunia in close coordination with MONUC, in particular its contingent currently deployed in the town, to contribute to the stabilization of the security conditions and the improvement of the humanitarian situation in Bunia, to ensure the protection of the airport, the internally displaced persons in the camps in Bunia and, if the situation requires it, to contribute to the safety of the civilian population, United Nations personnel and the humanitarian presence in the town;

2. Stresses that this Interim Emergency Multinational Force is to be deployed on a strictly temporary basis to allow the Secretary-General to reinforce MONUC’s presence in Bunia and in this regard, authorizes the Secretary-General to deploy, within the overall authorized MONUC ceiling, of a reinforced United Nations presence to Bunia, and requests him to do so by mid-August 2003;

3. Calls on Member States to contribute personnel, equipment and other necessary financial and logistic resources to the multinational force and invites contributing Member States to inform the leadership of the force and the Secretary- General;

4. Authorizes the Member States participating in the Interim Emergency Multinational Force in Bunia to take all necessary measures to fulfil its mandate;

5. Demands that all the parties to the conflict in Ituri and in particular in Bunia cease hostilities immediately and reiterates that international humanitarian law must be respected, and that there will be no impunity for violators;

6. Strongly condemns the deliberate killing of unarmed MONUC personnel and staff of humanitarian organizations in Ituri and demands that the perpetrators be brought to justice;

7. Demands that all Congolese parties and all States in the Great Lakes region respect human rights, cooperate with the Interim Emergency Multinational Force and with MONUC in the stabilization of the situation in Bunia and provide assistance as appropriate, that they provide full freedom of movement to the Force, and that they refrain from any military activity or from any activity that could further destabilize the situation in Ituri, and in this regard, demands also the cessation of all support, in particular weapons and any other military materiel, to the armed groups and militias, and further demands that all Congolese parties and all States in the region actively prevent the supply of such support;

8. Calls on all Member States and in particular those in the Great Lakes region to provide all necessary support to facilitate the swift deployment in Bunia of the Interim Emergency Multinational Force;

9. Requests the leadership of the Interim Emergency Multinational Force in Bunia to report regularly to the Council through the Secretary-General, on the implementation of its mandate;

10. Decides to remain actively seized of the matter.

Source: www.un.org



Vereinte Nationen S/PRST/2003/6

Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats*

Auf der 4756. Sitzung des Sicherheitsrats am 16. Mai 2003 gab der Präsident des Sicherheitsrats im Zusammenhang mit der Behandlung des Punktes "Die Situation betreffend die Demokratische Republik Kongo" im Namen des Rates die folgende Erklärung ab:

"Der Sicherheitsrat verurteilt die jüngsten Tötungen, die Gewalt und die sonstigen Menschenrechtsverletzungen und Greueltaten in Bunia sowie die Angriffe auf die Mis sion der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) und die Binnenvertrieben, die in den Räumlichkeiten der Mission Zuflucht gesucht haben, und erklärt erneut, dass derartige Handlungen nicht straflos bleiben werden und dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Er verlangt, dass alle Feindseligkeiten in Ituri sofort eingestellt werden. Die Kampfhandlungen sind unannehmbar. Sie gefährden die Stabilität des Gebiets von Ituri und untergraben ernsthaft die Fortsetzung des Friedensprozesses und die Errichtung der nationalen Übergangsregierung.

Der Sicherheitsrat unterstützt voll und ganz die Arbeit der Kommission zur Befriedung Ituris, die durch das Abkommen von Luanda vom 6. September 2002 eingesetzt wurde, mit dem die Übergangsverwaltung von Ituri gebildet wurde, ermutigt die Geber, zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen, und betont, dass es den verschiedenen kongolesischen Parteien in Ituri obliegt, in diesem Rahmen einen wirksamen, alle Seiten einschließenden Politik- und Sicherheitsmechanismus zu verfolgen.

Der Sicherheitsrat begrüßt das am 16. Mai 2003 in Daressalam unterzeichnete Abkommen und fordert die Parteien auf, es vollinhaltlich und unverzüglich durchzuführen.

Der Sicherheitsrat fordert alle Parteien in der Region auf, jede Unterstützung bewaffneter Gruppen einzustellen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Wiederherstellung des Friedens in Ituri gefährden könnten, insbesondere die Arbeit der Übergangsverwaltung von Ituri, und bekräftigt sein nachdrückliches Bekenntnis zur Souveränität der Demokratischen Republik Kongo über ihr gesamtes Hoheitsgebiet.

Der Sicherheitsrat bekundet seine Besorgnis über die Verschlechterung der humanitären Lage in Bunia und verlangt, dass alle Parteien vollen und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfslieferungen gewähren und die Sicherheit der humanitären Helfer gewährleisten. Er fordert außerdem die Gebergemeinschaft auf, die humanitären Organisationen weiter zu unterstützen.

Der Sicherheitsrat würdigt die von dem Personal und den Kontingenten der MONUC in Ituri unter sehr schwierigen Bedingungen geleistete Arbeit und unterstützt sie vorbehaltlos.

Der Sicherheitsrat begrüßt die Anstrengungen des Generalsekretärs, die dringliche humanitäre und Sicherheitssituation in Bunia anzugehen, namentlich durch Optionen für die Entsendung einer internationalen Noteinsatztruppe, und ermutigt ihn, die diesbezüglichen Konsultationen dringend abzuschließen.

Der Sicherheitsrat verlangt, dass alle an dem Konflikt in der Demo kratischen Republik Kongo beteiligten kongolesischen Parteien und Staaten der Region jede Handlung unterlassen, die die mögliche Dislozierung einer internationalen Truppe untergraben könnte, und dass sie diese unterstützen."

* Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats.


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