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Deportation – wegen einer Tasse Tee?

Scharons Krieg gegen den Terror zerstört auch Rechtsgrundsätze in Israel

Von Yossi Wolfson*

Eine Tasse Tee soll man nicht unterschätzen. Im Jahre 1773 entfaltete eine Teeparty in Boston große Wirkung, und in der ersten Augustwoche dieses Jahres hat der Tee in Israel Geschichte geschrieben. Der Ort war ein weißer, vollklimatisierter Wohnwagen, der in der Nähe der Westbanksiedlung Bethel als Militärgerichtsgebäude dient. Es ging um die Frage, ob drei Bewohner der Gegend um Nablus in den Gazastreifen deportiert werden sollten. Bei diesen handelte es sich um Kifah Ajouri (35), seine Schwester Intisar (34) und Abed Al Nasser Assida (35). Der für die Westbank zuständige Militärbefehlshaber hatte ein Dekret erlassen, daß die drei die nächsten beiden Jahre unter der Aufsicht der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) in Gaza verbringen sollten.

Die Geschwister Kifah und Intisar Ajouri hatten einen Bruder, Ali. Dieser stand hinter dem Anschlag in der Fußgängerzone von Neveh Sha’anan in Tel Aviv. Er hatte zwei Selbstmordattentäter zu einem Treffpunkt ausländischer Arbeiter geschickt, von Leuten also, die in keiner Weise an der israelischen Besetzung von Gaza und Westbank beteiligt sind. Einschließlich der Attentäter kamen sieben Menschen ums Leben. Ali Ajouri hatte auch einen 16jährigen beauftragt, sich zusammen mit einigen anderen in der israelischen Stadt Afula in die Luft zu sprengen. Dieser Anschlag wurde verhindert, der Junge muß mit einer langen Gefängnisstrafe rechnen. Ali Ajouri wurde nach der Verhaftung seiner Geschwister von Israelis ermordet.

Auch Abed Al Nasser Assida hat einen Bruder, Nasser Al Din Assida. Dieser hat 1998 in der Siedlung Yitzhar zwei Sicherheitsbeamte getötet. Er steckte auch hinter zwei Schießereien auf zivile Busse in der Nähe der Siedlung Immanuel. Nasser Al Din ist immer noch auf freiem Fuß. Doch nicht die jeweiligen militanten Brüder sollen ausgewiesen werden, sondern ihre Verwandten. Und damit kommen wir zu der Tasse Tee: Hat Kifah Ajouri seinem Bruder und dessen Waffenbrüdern im Flüchtlingscamp Askar bei Nablus Tee serviert?

Offiziere auf der Richterbank

Drei israelische Offiziere auf der Richterbank, einige Mitglieder der Militärjustizverwaltung und vier Rechtsanwälte haben diese Angelegenheit im Wohnwagen bei Bethel eine Woche lang erörtert. Zuvor hatte der israelische Inlandsgeheimdienst Schin Bet Kifah Ajouri zwei Wochen lang verhört, in der Kifah alle Vorwürfe einräumte.

Schon seit einem Jahr war im Lager Askar allgemein bekannt gewesen, daß Ali Ajouri an Bombenanschlägen beteiligt gewesen war. Sein Vater hatte ihn deshalb aus dem Haus geworfen. Trotzdem kamen Ali und seine Freunde von Zeit zu Zeit vorbei, um sich dort hinter verschlossenen Türen zu verkriechen. Die Mutter kochte dann Tee, und manchmal war es Kifah, der ihn ins Zimmer brachte. Im Kreuzverhör vor dem Militärgericht wurde er beschuldigt, seinen Bruder »beherbergt« zu haben.

Die Vorwürfe beschränkten sich jedoch nicht auf das Ausschenken von Tee. Kifah wurde auch beschuldigt, seinem Bruder Essen gekocht zu haben. Eines Tages war er sogar so weit gegangen, auf Alis Bitten dessen Bettzeug aus dem Versteck zu holen und nach Hause zu bringen. Die schwerwiegendste Anschuldigung betraf einen Nachmittag, an dem Kifah auf Alis Bitte am Eingang des Viertels Schmiere zu stehen und ihn zu warnen hatte, falls Fremde kämen. Bei seiner Rückkehr sah er Ali und dessen Freunde Säcke zu einem wartenden Taxi tragen. Erst später sagten sie ihm, daß Sprengkörper darin gewesen seien.

Abed Al Nasser Assida wußte lediglich, daß sein Bruder Nasser Al Din wegen der Morde in Yitzhar gesucht wurde. Israel behauptete nun, Abed Al Nasser habe seinen Bruder in einem palästinensischen Gefängnis besucht und für ihn bei seiner Freilassung eine Garantie unterschrieben; er habe ihn dann mit Lebensmitteln und sauberer Kleidung versorgt und ihn gelegentlich auf dem Weg zu seiner Arbeit an einer Tankstelle in Nablus mit dem Auto mitgenommen; einige Male habe er ihm sein Auto auch geliehen. Nachdem Israel zwei weitere Personen ermorden ließ, die ebenfalls verdächtigt wurden, an den Morden in Yitzhar beteiligt gewesen zu sein, tauchte Nasser Al Din unter. Auch Abed sah ihn kaum noch. Nach der Geburt von Abeds Sohn im März kam Nasser Al Din mitten in der Nacht, um zu gratulieren. Ein andermal fuhr er mit einem Auto an der Tankstelle vorbei, auf der Abed arbeitete, und winkte.

Intisar, die dritte Kandidatin fürs Exil, sitzt seit Juni in Verwaltungshaft. Das heißt, sie wird ohne Anklage oder Verhandlung festgehalten. Der Staat beschuldigt sie »aufgrund geheimer Beweise«, für die Selbstmordattentäter, die ihr Bruder in die israelischen Städte schickte, Sprengstoffgürtel genäht zu haben. Der Staat behauptet, sie und ihr Bruder Kifah seien auch nach der Ermordung Alis noch gefährlich.

Zweifellos stellen Gürtel, in denen Sprengstoff transportiert werden kann, eine Gefahr dar. Aber sollte deshalb die Näherin deportiert werden? Wenn an dem »geheimen Beweis« etwas dran ist – warum wird sie dann nicht vor Gericht gestellt? Die Gürtel kann sie schließlich auch in Gaza nähen. Kann es sein, daß der »geheime Beweis« doch nicht so stichhaltig ist? Und verdient ihr Bruder Kifah die Deportation, weil er Tee serviert hat? Weil er einmal der Bitte seines Bruders nachgegeben hat, Schmiere zu stehen? Verdient Abed Al Nasser Assida die Deportation? Weil er Lebensmittel besorgt und manchmal sein Auto verliehen hat? Wie können solche Dinge zum Thema nervenzerfetzender juristischer Debatten werden, eine ganze Woche im Wohnwagen in Bethel – und jetzt vor Israels höchstem Gericht?

Die einzige Möglichkeit, aus dem Kreislauf der Gewalt zu entkommen, wäre die Beendigung der Besetzung, doch diese Lösung hat für die israelische Regierung keinen Reiz. Statt dessen greift sie zu immer schwereren Vergeltungs- und Einschüchterungsmaßnahmen, die nur dazu beitragen, den Konflikt zu eskalieren. Als sich die Anschläge vor einigen Monaten häuften, kam also die absurde Idee auf, alle Familienmitglieder eines Selbstmordattentäters des Landes zu verweisen.

Ein schmaler Grat

Hinter dieser Idee versteckt sich folgende Logik:
Abschreckungsmaßnahmen hätten auf Selbstmordattentäter keine Wirkung, weil diese ohnehin ihr Leben geben. Anders sei es, wenn sie wüßten, daß ihre Familien die Folgen zu tragen haben würden. Also haben in der Nacht vom 18. auf den 19. Juli 2002 israelische Sicherheitskräfte in der nördlichen Westbank 21 Familienmitglieder von palästinensischen Kämpfern verhaftet. Am nächsten Tag schrien die Aufmacher der Zeitungen die Absicht hinaus, sie zu deportieren. Nachdem die Medien ihre Arbeit getan und die öffentliche Meinung in Israel entsprechend vorbereitet hatten, gab der Sicherheitsapparat die heiße Kartoffel »Deportation« an das zivile Gerichtswesen weiter.

Denn die Deportation von Menschen aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit ist nach israelischem Recht vollkommen inakzeptabel. Grundsätzlich gilt, daß ein Mensch nur für seine eigenen Taten und nicht für die Taten anderer zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies hat das Oberste Gericht erst vor drei Jahren bestätigt, als es der israelischen Regierung untersagte, libanesische Gefangene weiter festzuhalten, um sie gegen israelische Gefangene austauschen zu können. Die einzige rechtlich zulässige Ausnahme ist nach Auffassung des Gerichts der Abriß von Häusern. Diese Regelung stammt noch aus der britischen Mandatszeit und hat sich gegen das Grundprinzip, welches Kollektivstrafen untersagt, durchgesetzt.

In der Frage der Deportationen balanciert der Rechtsberater der Regierung, Elyakim Rubinstein, auf einem schmalen Grat: Deportationen, die ausschließlich durch Familienbande begründet wären, hat er ausgeschlossen. Andererseits hat er entschieden, daß die Deportation zulässig ist, wenn zwischen den Taten des Verbrechers und dem Verhalten eines Familienmitglieds ein Zusammenhang besteht. Damit gewinnt die persönliche Verbindung – die Tasse Tee – essentielle Bedeutung. Sie dient als Feigenblatt für eine Maßnahme, deren eigentliches Ziel Abschreckung ist.

Daher die Verhöre durch den Schin Bet, die nicht der Untersuchung von Verbrechen oder der Aufdeckung entsprechender Vorbereitungen dienten. Indem in ihnen geklärt wurde, wer den Tee serviert, Essen gekocht, eine Mitfahrgelegenheit geboten oder nach Fremden Ausschau gehalten hatte, sollten die Deportationen gerechtfertigt werden.

Auch macht sich nach israelischem Gesetz niemand strafbar, der ein Mitglied seines direkten Familienkreises nicht anzeigt. Doch das Gesetz kollidiert mit dem Wunsch des Staates, den potentiellen Selbstmordattentäter gerade durch die Bestrafung seiner Familie abzuschrecken. Würde der Staat die Eltern oder Geschwister vor Gericht stellen, weil sie Essen gekocht oder eine Mitfahrgelegenheit angeboten haben, wären die zu erwartenden Urteile, wenn es überhaupt zu solchen käme, kaum geeignet, irgend jemand von irgend etwas abzuhalten. Deshalb umgeht der Staat die Gerichtsverhandlung und greift zu Verwaltungshaft und Deportationen, die er beschönigend als »Zuweisung des Wohnorts« bezeichnet.

Gerichtsfarce in Bethely

Die Deportationskandidaten haben in diesem Schauspiel nur Nebenrollen. Die Hauptpersonen sind ein toter Bruder, ein lebendiger Bruder, der auf der Fahndungsliste steht, und der israelische Staat. In Scharons Krieg gegen den Terror sind die Verwandten nur Schachfiguren. Wir von HaMoked, dem Zentrum zur Verteidigung der Rechte des einzelnen, vertreten ihre Interessen.

Abed Al Nasser ist Angestellter bei einer Tankstelle und Vater von fünf Kindern. Wir haben ihn zum ersten Mal im Militärlager Ofer besucht. Er wirkte optimistisch, seine Augen leuchteten. Am letzten Tag der Verhandlung gelang es uns während einer der Pausen, seine Frau und zwei seiner Töchter in den Wohnwagen zu schmuggeln, so daß Abed sie einen kurzen Moment in den Armen halten und mit ihnen sprechen konnte. Selbst der Militärstaatsanwalt bekam feuchte Augen. Nichtsdestotrotz erfüllte er seine Pflicht.

Kifah Ajouri ist ein Arbeiter aus dem Flüchtlingslager Askar. Er kann weder lesen noch schreiben. Als wir ihn zum ersten Mal sahen, hatte er gerade zwei Wochen Verhöre im Russian Compound, einem berüchtigen Gefängnis im Herzen Jerusalems, hinter sich. Er war zum ersten Mal in seinem Leben in Haft und trug noch die Kleider, die er bei seiner Verhaftung getragen hatte. Er saß im Sprechzimmer und hatte den Kopf auf den Tisch gelegt, seine Stimme war kaum zu vernehmen. Nach seiner Verlegung nach Ofer und nachdem er bei der Verhandlung seine ebenfalls verhaftete Schwester Intisar und seine Verwandten gesehen hatte, hob sich seine Stimmung ein bißchen. Intisar selbst zeigte auch noch nach mehreren Tagen Hungerstreik im Gefängnis außergewöhnlichen Mut und bewundernswerte Entschlossenheit.

Die Exilkandidaten waren nicht die einzigen Teilnehmer der Show in Bethel, die nicht so richtig wußten, wie sie dorthin gekommen waren. Als Vorsitzender fungierte Oberst Dani Friedman, ein grauhaariger Rechtsanwalt aus Tel Aviv, der sich bemühte, dem Verfahren den Anschein von Fairneß und Unvoreingenommenheit zu verleihen. Der Staat wurde durch den obersten Militärstaatsanwalt für die Westbank vertreten, der sich so unbeholfen anstellte, daß ihn die Offiziere, die neben ihm saßen, ständig unterbrachen und an seiner Stelle argumentierten. Unsichtbar über ihnen, wutschnaubend über die Langsamkeit der juristischen Farce, schwebte Drehbuchautor und Regisseur Ariel Scharon.

Urteil des Obersten Gerichts

Am Eingang des Gerichts von Bethel habe ich meinen persönlichen Favoriten für den Posten des Oberstaatsanwalts getroffen: einen Soldaten der Militärpolizei. Er konnte nicht begreifen, daß der Staat jemanden wegen etwas deportiert, was sein Bruder getan hat.

Am 3. September 2002 hat eine neunköpfige Jury des Obersten Gerichtshofs Israels einstimmig entschieden, daß es der israelischen Armee gestattet ist, Kifah und Intisar Ajouri für zwei Jahre einen »Wohnsitz in Gaza zuzuweisen«. Die Richter erklärten, daß diese Zuweisung keine Deportation im Sinne der Genfer Konvention (siehe unten) darstelle. Deportation bedeute die Ausweisung in ein anderes Land. Westbank und Gaza stellten jedoch eine Einheit dar. Zwischen den Taten Kifahs und seines Bruders bestehe eine Verbindung, und Intisar habe einen Sprengstoffgürtel genäht. Sie stimmten mit der Einschätzung der Armee überein, daß die beiden gefährlich seien. Daher habe die Armee auch das Recht, ihren »Wohnsitz zu bestimmen«.

»Wenn einmal bewiesen ist, daß jemand eine Gefahr für die Sicherheit darstellt, sagte das Gericht, »hat das Verteidigungsestablishment das Recht zu erwägen, ob es andere potentielle Terroristen abschrecken kann, wenn ihm oder ihr ein bestimmter Wohnsitz zugewiesen wird. In dieser Hinsicht hat das Gericht die Behauptung der israelischen Armee gestützt, daß »ein zugewiesener Wohnsitz« im Kampf gegen Selbstmordattentäter eine effektive Waffe sein kann«. (Ha’aretz vom 4.9.2002)

Im Falle Abed Al Nasser Assidas hat das Oberste Gericht keine Verbindung mit den Taten seines Bruders festgestellt, die ausgereicht hätten, ihm einen bestimmten Wohnsitz zuzuweisen. * Yossi Wolfson ist ein Rechtsanwalt von HaMoked – dem »Zentrum zur Verteidigung der Rechte des einzelnen«, das die Deportierten vertritt

Aus Challenge, No. 73, September/Oktober 2002, zu bestellen über P. O. Box 41199, Jaffa 61411, Israel, oder www.hanitzotz.com/challenge. Aus dem Englischen von Endy Hagen; die deutsche Übersetzung ist dokumentiert in "junge Welt", 21. Oktober 2002




Genfer Konvention: Deportation ist Kriegsverbrechen

Die vierte Genfer Konvention verbietet die Deportation und den gewaltsamen Transfer von Zivilisten aus besetzten Gebieten. Dem hält Israel drei Dinge entgegen: (1) Der Transfer nach Gaza wird von diesem Verbot nicht erfaßt, weil es hier um Einzelpersonen und nicht um Gruppen geht; (2) der Transfer geschieht innerhalb der Grenzen der besetzten Gebiete, und (3) der Transfer ist aufgrund jener Klauseln der Genfer Konvention gestattet, die es einer Besatzungsmacht erlauben, Einwohnern aus Sicherheitsgründen bestimmte Wohnorte zuzuweisen.

Die Behauptung, das Verbot beziehe sich nicht auf Individuen, beruht auf einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Israels. Diese steht in klarem Widerspruch sowohl zum Wortlaut der Genfer Konvention als auch zu deren allgemein akzeptierter Interpretation. Die zweite Behauptung ist nicht weniger problematisch, denn die Verbote der Konvention beziehen sich eindeutig auf den Transfer innerhalb des besetzten Gebietes selbst. (Das Jugoslawien-Tribunal in Den Haag hat einen Mann wegen des Transfers von Personen verurteilt, obwohl dabei keine Grenze überschritten worden war.) Auch die Unterstellung, Westbank und Gaza stellten eine einzige territoriale Einheit dar, ist dubios: Es handelt sich in jeglicher Hinsicht um zwei getrennte Gebiete. Was die dritte Behauptung betrifft, daß der Besetzer berechtigt sei, die Aufenthaltsorte einzelner Bürger zu bestimmen, so gestattet das internationale Recht dies nur, wenn das Verhalten der betreffenden Personen eine Gefahr für die Sicherheit der Besatzungsmacht darstellt, niemals aber als Abschreckungsmaßnahme, die sich gegen Dritte richtet.

Deportation und gewaltsamer Transfer sind den Konventionen von Genf und Rom zufolge, die zur Einrichtung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag geführt haben, Kriegsverbrechen. Sind sie gar Teil einer systematischen Politik, so werden sie zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Selbst wenn israelische Gerichte die Deportation erlauben, müssen jene, die sie anordnen bzw. ausführen, in allen Staaten, die diese Konventionen einhalten, mit Verfahren vor nationalen und internationalen Tribunalen rechnen.




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