Irak: Keine Zwangsauslieferung von Volksmudjahedin in den Iran
Wiederaufnahme von asylberechtigten Betroffenen in Deutschland
Im Folgenden dokumentieren wir eine Presseerklärung der Internationalen Liga für Menschenrechte, die sich mit der gefährdeten Lage der iranischen Volksmudjahedin im Irak befasst.
Presseerklärung
der Internationalen Liga für Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405
Berlin
vom 10. Februar 2004
Die Internationale Liga für Menschenrechte ist um die Situation der
iranischen Volksmudjahedin im Irak zutiefst besorgt. Diese Organisation
steht im Widerstand gegen das Regime der islamischen Republik Iran. Sie
flüchtete bereits in den 80er Jahren in den Irak, um der massiven
politischen Verfolgung, um Folter und Hinrichtung ihrer Mitglieder durch
den Iran zu entkommen.
Seit Ende des Irak-Kriegs im vorigen Jahr werden die meisten der mehr als
4.000 Mitglieder der Volksmudjahedin, die im Krieg neutral blieben und
mittlerweile entwaffnet wurden, im irakischen Militärlager Ashraf
festgehalten. Sie sind akut von der Auslieferung an den Iran bedroht, seit
das irani-sche Regime ihre Auslieferung fordert und seitdem der
provisorische Regierungsrat im Irak beabsichtigt, sie gegen ihren Willen
auszuweisen und ihr Eigentum zu konfiszieren.
Wie immer man politisch zu den Volksmudjahedin und ihren früheren
Aktivitäten steht: Eine solche Zwangsauslieferung muss unter allen Umständen verhindert werden, denn im Iran drohen den Betroffenen Folter und
Hinrichtung. Eine solche von den Besatzungsmächten im Irak geduldete oder
gar unterstützte Auslieferung an den Iran wäre eine menschenrechtliche
Katastrophe und ein Verstoß gegen die internationalen humanitären Rechte der Betroffenen. Die universelle Gültigkeit der Menschenrechte darf nicht dem internationalen Anti-Terror-Kampf zum Opfer fallen. Die Volksmudjahedin
dürfen nicht zum Spielball diplomatischer Taktik werden; sie dürfen nicht
zum „Verhandlungschip“ des Westens gegenüber dem Regime des Iran werden, das die Menschenrechte nach wie vor mit Füßen tritt.
Die Internationale Liga für Menschenrechte appelliert an die UNO, die
Besatzungsmächte im Irak sowie an den provisorischen Regierungsrat des Irak
und fordert sie auf,
-
die Zwangsauslieferung der Volksmudjahedin an den Iran unter allen
Umständen zu verhindern und sie als Flüchtlinge entsprechend der Genfer
Flüchtlingskonvention anzuerkennen,
- eine Delegation des Roten Kreuzes und des UNHCR zusammenzustellen und
damit zu beauftragen, vor Ort im Camp Ashraf die Einhaltung der humanitären
Rechte der Betroffenen zu überwachen sowie für Aufnahme der Mitglieder der
Volksmudjahedin in sichere und aufnahmebereite Länder zu sorgen, wo sie
nicht von Abschiebungen in den Iran bedroht sind.
Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert die Bundesregierung auf,
-
jene von Auslieferung bedrohten Mitglieder der Volksmudjahedin, die hier
in Deutschland als Asyl- oder Aufenthaltsberechtigte anerkannt worden sind,
wieder aufzunehmen, sofern sie es wünschen;
- alle Widerrufsverfahren einzustellen, die unter Berufung auf die sog.
EU-Terrorliste mit dem Ziel eingeleitet worden sind, die Asyl- oder
Aufenthaltsberechtigung wieder aufzuheben.
Die Volksmudjahedin sind ausgerechnet auf Druck des iranischen Regimes, das
von der UNO wegen massiver Menschenrechtsverletzungen verurteilt worden
ist, in diese Liste aufgenommen worden. Diese Liste muss insgesamt dringend
revidiert werden.
Dr. Rolf Gössner, Liga-Präsident
Mila Mossafer, Iran-Ausschuss der Liga
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