"Eine erweiterte Rolle der Vereinten Nationen wird davon abhängen, ob das allgemeine Sicherheitsumfeld eine größere Präsenz in Irak zulässt"
Aus dem Jahresbericht des UN-Generalsekretärs über die Tätigkeit der Vereinten Nationen
Im Folgenden dokumentieren wir einschlägige Passagen aus dem Jahresbericht 2004 des UN-Generalsekretärs, die sich mit der Situation im Irak befassen. Der Auszug stammt aus dem Kapitel II "Herbeiführung von Frieden und Sicherheit".
Konfliktverhütung und Friedensschaffung
14. Auf Grund der gravierenden Verschlechterung der Sicherheitslage in Irak beschloss
ich, das internationale Personal der Hilfsmission der Vereinten Nationen für Irak (UNAMI)
sowie der Einrichtungen, Programme und Fonds der Vereinten Nationen vorübergehend an
Standorte außerhalb des Landes zu verlegen. Das System der Vereinten Nationen steuerte
jedoch weiterhin ein breites Spektrum an grundlegenden Hilfstätigkeiten in allen Teilen
Iraks, sowohl von innerhalb als auch außerhalb des Landes.
15. In seiner Resolution 1483 (2003) ersuchte mich der Sicherheitsrat, das "Öl-für-
Lebensmittel"-Programm in Irak bis zum 21. November 2003 zu beenden und die Verantwortung
für alle noch verbleibenden Tätigkeiten im Rahmen des Programms an die Provisorische
Behörde der Koalition zu übertragen. Am 21. November 2003 übertrugen die Vereinten
Nationen die gesamte operative Verantwortung auf die Behörde. Bis zum 30. Juni
2004 wurden 8,6 Milliarden US-Dollar an verbleibenden Mitteln an den Entwicklungsfonds für Irak übertragen. Das Büro für das Irak-Programm schloss seine Tätigkeit am
31. Mai ab.
16. In seiner Resolution 1511 (2003) bat der Sicherheitsrat den Regierungsrat Iraks, bis
zum 15. Dezember 2003 einen Zeitplan und ein Programm für die Ausarbeitung einer neuen
Verfassung für Irak und für die Abhaltung demokratischer Wahlen festzulegen. Er traf
außerdem den Beschluss, dass die Vereinten Nationen ihre maßgebliche Rolle in Irak stärken
und weiter wahrnehmen sollen, soweit die Umstände es zulassen, und ermächtigte eine
multinationale Truppe, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zur Aufrechterhaltung
der Sicherheit und Stabilität in Irak beizutragen. Am 15. November 2003 unterzeichneten
die Provisorische Behörde der Koalition und der Regierungsrat ein Abkommen zur
Festlegung eines politischen Prozesses für die Wiederherstellung der Souveränität bis zum
30. Juni 2004 sowie für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung und die Abhaltung von
Wahlen im Rahmen dieser Verfassung.
17. Am 19. Januar 2004 veranstaltete ich in New York ein Treffen mit einer Delegation
des Regierungsrats und der Provisorischen Behörde der Koalition; im Anschluss daran
wurden die Vereinten Nationen gebeten, einen Prozess des Dialogs und der Konsensbildung
unter den Irakern fördern zu helfen, um einen friedlichen und erfolgreichen politischen
Übergang zu gewährleisten. Zu diesem Zweck unternahm mein Sonderberater drei
Missionen nach Irak. Bei seiner ersten Mission vom 6. bis 13. Februar 2004 kam er gemeinsam
mit einem Team der Abteilung Wahlhilfe der Hauptabteilung Wirtschaftliche und
Soziale Angelegenheiten zu dem Schluss, dass bis zum 30. Juni 2004 keine glaubhaften
Wahlen stattfinden könnten und dass auf andere Weise eine Interimsregierung gebildet
werden müsse. Während seines zweiten Besuchs vom 26. März bis 16. April war mein
Sonderberater auf Grund weitreichender Konsultationen mit einem breiten Spektrum von
Vertretern der irakischen Gesellschaft, dem Regierungsrat und der Provisorischen Behörde
der Koalition in der Lage, vorläufige Vorstellungen für einen erfolgreichen Übergang zu
erarbeiten. Am 27. April legte er diese Vorstellungen dem Sicherheitsrat dar. Bei seiner
dritten Mission vom 1. Mai bis 2. Juni unterstützte er die Bildung der irakischen Interimsregierung
am 1. Juni. Parallel dazu wurde vom 3. Mai bis 6. Juni eine Wahlhilfemission
entsandt, um die Aushandlung der Wahlmodalitäten zu erleichtern und eine Wahlkommission
einzusetzen. Nach einem landesweiten Nominierungs- und Auswahlverfahren unter
der Aufsicht der Vereinten Nationen wurde am 31. Mai die Unabhängige Wahlkommission
Iraks gebildet. Nach Konsultationen mit einer breiten Vielzahl von Irakern im ganzen Land
und Gesprächen mit dem Regierungsrat und der Provisorischen Behörde der Koalition
wurde am 7. Juni der rechtliche Rahmen für das Wahlsystem sowie die politischen Parteien
und Rechtsträger verkündet.
18. Am 8. Juni 2004 verabschiedete der Sicherheitsrat die Resolution 1546 (2004), in der
er den vorgeschlagenen Zeitplan für den politischen Übergang Iraks billigte und beschloss,
dass die Vereinten Nationen eine führende Rolle dabei übernehmen werden, soweit die
Umstände es zulassen, bei der Einberufung einer Nationalkonferenz behilflich zu sein, hinsichtlich
des Verfahrens für die Abhaltung der Wahlen Rat zu erteilen und den nationalen
Dialog und die Herbeiführung eines Konsenses über die Ausarbeitung einer nationalen
Verfassung zu fördern. Außerdem erteilte der Rat der UNAMI ein Mandat in anderen Bereichen,
wie etwa Entwicklung und humanitäre Hilfe, Menschenrechte und nationale Aussöhnung.
19. Auf der Grundlage ihres mit Resolution 1546 (2004) gestärkten Mandats werden die
Vereinten Nationen ihr Möglichstes tun, um dem irakischen Volk im Übergangsprozess behilflich
zu sein. Zu diesem Zweck wird mein neuer Sonderbeauftragter eng mit der Interimsregierung zusammenarbeiten und einen Dialog mit Ländern in der Region und darüber
hinaus aufnehmen. Eine erweiterte Rolle der Vereinten Nationen beim Aufbau von Institutionen,
beim Wiederaufbau sowie auf dem Gebiet der Menschenrechte und auf anderen
Gebieten wird jedoch davon abhängen, ob das allgemeine Sicherheitsumfeld eine größere
Präsenz in Irak zulässt. In der Zwischenzeit wird sich mein Sonderbeauftragter auf die in
Resolution 1546 (2004) festgelegten vorrangigen Aufgaben konzentrieren, sowohl von
außerhalb als auch innerhalb Iraks, soweit die Umstände es zulassen. Um dabei erfolgreich
zu sein, bedarf er der vollen Unterstützung der internationalen Gemeinschaft.
Quelle: Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit der Vereinten Nationen Vereinte Nationen, New York 2004 (Dokument A/59/1), S. 3-5
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