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Jeder bekam etwas – Israel etwas mehr

Der Palmer-Bericht zur Untersuchung des Sturms auf das türkische Schiff "Mavi Marmara"

Von Norman Paech *

Am 31. Mai 2010 stürmte israelisches Militär das auf dem Weg nach Gaza befindliche türkische Schiff »Mavi Marmara«. Der Bericht, den die von UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon eingesetzte Kommission dazu jetzt vorgelegt hat, ist ein diplomatisches Meisterstück, juristisch allerdings ein Fehlgriff.

Nach einem Jahr internen Aushandelns hat die vom UN-Generalsekretär eingesetzte Untersuchungskommission nun ihren Bericht vorgelegt. Die Medien haben ihn sofort als das erkannt, was er ist: ein diplomatischer Versuch, den Streit über das Vorgehen der israelischen Armee gegen die »Mavi Marmara«, bei dem im Mai 2010 neun türkische Staatsangehörige getötet wurden, zu entschärfen. Dass dies vorerst nicht gelungen ist, kann dem Bericht nicht angelastet werden, denn darin wird Israel großzügig bedient.

Schon die Besetzung der Kommission deutet auf den Ausgleich hin: zwei ehemalige Staatsmänner aus weit vom Tatort entfernten Ländern, der ehemalige neuseeländische Ministerpräsident Sir Geoffrey Palmer und der ehemalige Staatspräsident von Kolumbien Alvaro Uribe Vélez, dazu ein Vertreter jeder Streitpartei, aus Israel Joseph Ciechanover Itzhar, aus der Türkei Süleyman Özdem Sanberk.

Untersucht wurde nicht etwa das Geschehen selbst, sondern nur die Berichte der Israelis (der sogenannte Turkel-Bericht) und der Bericht der Türken. Nicht einmal der Untersuchungsbericht des UN-Menschenrechtsrates – der einzige unparteiische und zugleich sorgfältigste – fand Eingang in die Verhandlungen der Palmer-Kommission. Er wurde ein einziges Mal zitiert.

Maßstab allerdings war wie beim Menschenrechtsrat das Völkerrecht, das im Anhang sehr sorgfältig dargelegt wird. Was als Ergebnis herauskam, kann durchaus als diplomatisches Lehrstück gelten: Jeder bekam etwas, Israel etwas mehr. Es wurde nämlich in seiner Meinung bestätigt, dass sein Angriff auf die »Free Gaza«-Flottille legal war, da in Selbstverteidigung. Der Türkei wurde zugestanden, dass der Angriff die Grenzen des Zulässigen sprengte und daher rechtswidrig war. Die Vertreter beider Parteien gaben pflichtgemäß ihren Dissens zu der jeweils den anderen Staat begünstigenden Meinung zu Papier. Juristisch ist das Ergebnis allerdings ein Fehlgriff, was oft geschieht, wenn die Diplomatie Vorrang hat.

Die Kommission kam offensichtlich nicht an den Toten und Verletzten vorbei, die der Angriff der israelischen Armee auf der »Mavi Marmara« hinterließ. Der Angriff sei »unnötig, unverhältnismäßig, exzessiv und unangemessen« gewesen. Die Kommission fand keine überzeugende Erklärung dafür, dass die meisten Opfer von hinten erschossen wurden: »Mindestens sechs Tötungen können als extralegale, willkürliche und summarische Exekutionen bezeichnet werden.« Diese Toten und die anderen zahlreichen zum Teil schwer Verletzten, von denen sich heute noch einer im Koma befindet, seien nicht zu akzeptieren. Entgegen den bis heute immer wieder verbreiteten Behauptungen stellte die Kommission auch fest, dass die getöteten Passagiere keine tödlichen Waffen hatten. Sie fand überdies die Aussagen von insgesamt 93 Zeugen im Bericht der Türken glaubhaft, die über grobe Misshandlungen nach der Eroberung der »Mavi Marmara« berichtet hatten: zu enge Plastikfesseln, Verweigerung ärztlicher Behandlung und des Zugangs zu Toiletten, Belästigung, Einschüchterung und physische Misshandlung, Schläge noch auf dem Flughafen Ben Gurion, unberechtigte Konfiszierung sämtlichen Hab und Guts und die Verweigerung sofortiger konsularischer Hilfe.

Die israelische Seite konnte sich in diesen Punkten nicht mit ihrer Verteidigung durchsetzen, dass das Chaos an Bord und der organisierte Widerstand gegen die Soldaten zu den hohen Verlusten geführt hätten. Dafür gelang es ihr, Palmer und Uribe davon zu überzeugen, dass die Blockade der Flottille und die Enterung der Schiffe rechtmäßig gewesen seien.

Dies ist der Kern der Botschaft, der Israel auch für die Zukunft freie Hand gibt, die Blockade des Gaza-Streifens aufrecht zu erhalten. Wie schwierig die Verhandlungen in der Kommission gewesen sein müssen, zeigen widersprüchliche Aussagen: Einerseits wollte man nicht als Gericht fungieren, andererseits lieferte man aber klare rechtliche Wertungen. Dazu gehört die Entscheidung, die »rechtlichen Elemente der Seeblockade« getrennt von der Blockade des Gaza-Streifens zu betrachten, »obwohl die Situation in Gaza den überwölbenden Kontext für den Zwischenfall« bildet.

So kam die Kommission nicht an der Kritik, u a. des Präsidenten des UN-Sicherheitsrats, vorbei, die humanitäre Situation der Bevölkerung im Gaza-Streifen sei »unerträglich, inakzeptabel und nicht im Interesse aller, die mit dem Problem befasst sind«. Allerdings enthielt sich die Kommission hier einer rechtlichen Stellungnahme, die für die Bewertung der Seeblockade entscheidend gewesen wäre. Denn sie hätte es schwer gehabt, die Seeblockade zu rechtfertigen, wenn sie die Blockade des Gaza-Streifens als rechtswidrig eingestuft hätte, wie es zuvor die Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats getan hatte.

So konnte sie es bei der Aufforderung belassen, »Israel solle seine Bemühungen fortsetzen, die Restriktionen der Bewegungsfreiheit von Gütern und Menschen von und nach Gaza zu lockern mit der Aussicht, die Absperrung aufzuheben und die unerträgliche ... Situation der Zivilbevölkerung zu erleichtern.« Das ist nichts anderes als eine windige Form, die Duldung der Blockade hinter schon lange erfolglosen Forderungen zu verbergen. Eindeutig juristisch wird die Kommission aber, wenn sie die Seeblockade als »legal« einstuft, denn: »Israel wird durch militante Gruppen in Gaza in seiner Sicherheit bedroht. Die Seeblockade wurde als legitime Sicherheitsmaßnahme errichtet, damit auf dem Seeweg keine Waffen nach Gaza gelangen. Die Durchsetzung der Blockade entsprach den Anforderungen des Völkerrechts.«

Dass dies ganz und gar nicht so war, hatte der UN-Menschenrechtsrat detailliert in seinem Kommissionsbericht dargelegt, von dem sich Palmer und Uribe ausdrücklich distanzieren. Sie begründen das damit, dass der Menschenrechtsrat die Seeblockade als untrennbaren Teil von »Israels Politik der Landbeschränkung« ansehe, eine Ansicht, die sie nicht teilen. Die Seeblockade sei für sich genommen daher auch keine unverhältnismäßige militärische Maßnahme und stelle keine unerlaubte kollektive Bestrafung der Bevölkerung dar. Es bestehe kein Streit über die völkerrechtlichen Grenzen einer Seeblockade in internationalen Gewässern, die beiden Politiker sind nur der Ansicht, dass Israel diese Grenzen mit seinem Recht auf Selbstverteidigung nicht verletzt habe.

Das sehen nicht nur die Türken anders. Auch Richard Falk, US-Bürger und Sonderbeauftragter des UN-Menschenrechtsrats für Palästina, hat die gesamte Blockadepolitik gegenüber Gaza als völkerrechtswidrig kritisiert.

Die Palmer-Kommission hat sich weitgehend dem Turkel-Bericht angeschlossen. Der Streit hätte sich erledigt, wenn sich die israelische Regierung entschlossen hätte, sich wegen der Toten und Verletzten bei der Türkei zu entschuldigen. Es ist wohl nur ihrer prinzipiellen Kompromisslosigkeit geschuldet, dass sie das ablehnt. Und so wird die türkische Regierung den Fall dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag vorlegen, wo er letztlich auch hingehört.

* Norman Paech war 2005-2009 außenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Linken und im vergangenen Jahr Passagier auf der "Mavi Marmara".

Aus: Neues Deutschland, 9. September 2011


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