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Burka-Verbot bestätigt

Menschenrechtsgericht: Keine Grundrechtsverletzung

Von Ralf Klingsieck, Paris *

Das Burka-Verbot, das Frankreich im Jahr 2010 erlassen hat, stellt laut höchst instanzlichem Urteil keine Menschenrechtsverletzung dar. Andere Länder könnten jetzt mit ähnlichen Gesetzen nachziehen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Dienstag entschieden, dass das vor vier Jahren in Frankreich erlassene Verbot der Burka – des Ganzkörperschleiers strenggläubiger muslimischer Frauen – rechtens ist. Das Urteil gilt auch für Belgien, das sich dem Verfahren angeschlossen hatte, weil es auch dort seit 2011 ein Burka-Verbot gibt. Weitere Länder, die Mitglied des 47 Staaten umfassenden Europarats sind, für die der EGMR zuständig ist, können nun ähnliche Regeln erlassen. Denn gegen dessen Urteile ist kein Einspruch möglich.

Der Gerichtshof ist 2011 von einer heute 24 Jahre alten Französin mit pakistanischem Familienhintergrund angerufen worden. Die ausgebildete Juristin verbirgt sich hinter dem Pseudonym S.A.S. Sie selbst wurde mit der im Gesetz angedrohten Strafe von 150 Euro für das Tragen der Burka in der Öffentlichkeit nie belegt. Bei ihrem offensichtlichen Bestreben, ein Grundsatzurteil gegen das Gesetz in Frankreich zu erreichen, wurde sie durch eine Anwaltskanzlei aus dem britischen Birmingham unterstützt, die auf die Vertretung radikal-islamistischer Aktivisten spezialisiert ist.

In dem 2011 in Kraft getretenen Gesetz wird die Burka gar nicht explizit erwähnt, doch es verbietet, »auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten Kleidung zu tragen, die das Gesicht verbergen soll« – also etwa eine Burka oder den arabischen Niqab, eine Kopf- und Halsbedeckung mit kleinem Sehschlitz. In ihrem Antrag sahen die Anwälte durch dieses Gesetz das Verbot von Diskriminierung oder von inhumaner und erniedrigender Behandlung verletzt, ferner das Recht auf den Schutz des Privatlebens sowie der Meinungs- und der Religionsfreiheit.

Doch all dies hat der Gerichtshof jetzt mehrheitlich zurückgewiesen. Die Richter betonen, dass eine Totalverschleierung eine »Barriere gegen andere« sei, die die »Idee des Zusammenlebens« beeinträchtigen könne. Andererseits warnen sie – sehr diplomatisch formuliert – davor, durch zu viele gesetzliche Einschränkungen bestimmte Gruppen der Gesellschaft zu behindern oder auszugrenzen und so ungewollt die Ressentiments gegen sie zu fördern.

Das Urteil wurde in Frankreich mit Erleichterung aufgenommen, denn es stärkt die Position der Linksregierung und die an der Verteidigung der laizistischen Republik interessierten Kräfte, die in allen politischen Lagern zu finden sind.

Während die große Mehrheit der mehr als vier Millionen Muslime in Frankreich wie alle anderen versuchen, ihre religiösen und staatsbürgerlichen Rechte wie Pflichten in Übereinstimmung zu bringen, schüren einige Extremisten bewusst Konflikte. So kam es im vergangenen Jahr in der Pariser Vorstadt Trappes zu gewalttätigen Ausschreitungen nach einer Personenkontrolle einer vollverschleierten Frau durch die Polizei. Deren Ehemann hatte sich dagegen wortstark verwahrt, worauf er wegen Beamtenbedrohung verhaftet wurde.

Das Thema ist ein viel diskutiertes, dabei tragen laut Innenministerium lediglich ungefähr 1900 Frauen in Frankreich eine Burka. Nur 300 von ihnen erhielten bisher eine Geldstrafe oder mussten an »Staatsbürgerkundestunden« teilnehmen. Neben dem Burka-Verbot gibt es bereits seit 2004 ein Verbot von Kopftüchern oder anderen demonstrativen religiösen Kleidungsstücken in öffentlichen Einrichtungen. Dies hatte damals kaum Aufregung erzeugt.

* Aus: neues deutschland, Mittwoch 2. Juli 2014


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