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Dominikanische Republik lenkt widerwillig ein

Regierung stoppt die Aberkennung der Staatsbürgerrechte für die haitianischstämmigen Einwohner

Von Hans-Ulrich Dillmann, Santo Domingo *

Die geplante Ausbürgerung von 250 000 haitianischstämmigen Dominikanern ist vom Tisch. Zähneknirschend hat das Parlament nach internationalem Druck ein neues Gesetz verabschiedet.

Liana Deguis Pierre schaut skeptisch. »Ich glaube das erst, wenn ich meine Ausweispapiere in der Hand habe«, sagt die 30 Jahre alte Frau. Ende Mai hat das dominikanische Parlament ein Gesetz angenommen, das die Aberkennung der Staatsbürgerschaft von rund einer viertel Million Dominikanern mit haitianischen Eltern zurücknimmt. Die Tochter von haitianischen Einwanderern hat Geschichte geschrieben, denn ihr Fall hat so viel internationales Aufsehen erregt, dass sich der Staatspräsident Danilo Medina gezwungen sah, den Deputierten und Senatoren ein neues Gesetz vorzulegen.

Mit dem Beschluss wurde ein Urteil des Obersten Verfassungsgerichtes außer Kraft gesetzt. Die Richter hatten im September entschieden, das Recht, wonach alle im Land geborenen Kinder Staatsbürger sind, den Kindern haitianischer Einwanderern rückwirkend bis 1929 zu verweigern.

Das Verfassungsurteil war ergangen, weil Deguis Pierre gegen die Verweigerung des Standesamtes geklagt hatte, ihr eine Geburtsurkunde auszustellen, obwohl sie im Register eingetragen ist. Ohne diese Bescheinigung kann man in der Dominikanischen Republik weder zur Schule gehen, noch eine Arbeitsstelle antreten oder seine Kinder ordnungsgemäß registrieren lassen.

Die Eltern der 30 Jahre alten Frau waren mit offizieller Genehmigung aus Haiti in die Dominikanische Republik eingereist, um auf den Zuckerrohrfeldern zu arbeiten. Mit diesem Arbeitsausweis war Deguis im Geburtsregister eingetragen worden und galt danach als dominikanische Staatsbürgerin. Früher hatten alle im Land geborenen Kinder mit Ausnahme von Diplomaten und »Personen im Transit« automatisch einen Rechtsanspruch auf Staatsbürgerschaft.

Mit einem 2010 in Kraft getretenen Gesetz, das sich speziell gegen die große Zahl illegaler Einwanderer aus Haiti richtete, wurde ihren Neugeborenen dieses Recht abgesprochen. Deguis, obwohl ihr Vater offensichtlich nicht illegal war, verlor plötzlich den Status einer Staatsbürgerin.

Für internationale Empörung sorgte das Grundsatzurteil vor allem deshalb, weil der Oberste Gerichtshof das neue Gesetz noch dadurch verschärfte, dass es anordnete, das Personenstandsregister auf »fremde Namen« zu durchforsten, um die Aberkennung der Staatsbürgerschaft auch noch rückwirkend bis 1929 auf alle haitianischen Einwanderer anzuwenden. Wahl- und Ausländerbehörde, beide werden von Mitgliedern rechtsnationalistischer Kreise geleitet, hatten unmittelbar damit begonnen, die entsprechenden Ausweispapiere einzuziehen. Die Interamerikanische Menschenrechtskommission hatte daraufhin die Regierung der Dominikanischen Republik nach Washington vorgeladen und schriftlich kritisiert.

Das neue Gesetz stellt fest, dass alle Personen, die offiziell eine Geburtsurkunde bekommen haben, auch wenn dies »rechtswidrig erfolgt« sei, als Staatsbürger anerkannt werden. Die Standesbeamten hätten damals in Unkenntnis der wirklichen rechtlichen Lage gehandelt, heißt es beschönigend. Genaro Rincón, der Anwalt von Juliana Deguis Pierre kündigte an, er werde die Klage vor dem Interamerikanischen Menschengerichtshof solange weiter betreiben, bis seine Mandantin endlich ihren Ausweise als dominikanische Staatsbürgerin ausgehändigt bekomme.

* Aus: neues deutschland, Donnerstag, 5. Juni 2014


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