Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Verfassungsgericht stoppt CAFTA-Umsetzung

Costa Rica will erneut Terminverlängerung für Inkrafttreten des Freihandelsabkommens beantragen

Von Torge Löding, San José *

Das Oberste Verfassungsgericht Costa Ricas hat bei der Verabschiedung des letzten Gesetzes der sogenannten Umsetzungsagenda des Freihandelsabkommens CAFTA zwischen den USA, Costa Rica, der Dominikanischen Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua einen »Formfehler« entdeckt. Das »Gesetz zu Pflanzenzüchtungen und Patenten« betreffe die Territorien der indigenen Bevölkerung des Landes. Nach internationaler Gesetzeslage hätten deshalb deren Vertreter vor der Verabschiedung des Gesetzes befragt werden müssen, so die überraschende Entscheidung am vergangenen Donnerstag.

Damit akzeptiert das vom Regierungslager dominierte Gericht erstmals einen Einspruch, den die Oppositionsparteien PAC (Mitte-Links), die Linkspartei »Frente Amplio« sowie die Partei für die Rechte von Menschen mit Behinderung (PASE) eingebracht hatten. Zum Beispiel sieht das Gesetz die Patentierbarkeit von Saatgut vor. Kleinbauernverbände kritisieren, die traditionelle Landwirtschaft werde auf dem Altar der Profite für Konzerne geopfert.

Erneut kann Costa Rica damit die vorgesehene Frist für die Umsetzung von CAFTA nicht einhalten. Ursprünglich wäre die Frist bereits im Februar dieses Jahres abgelaufen, mit Zustimmung der anderen mittelamerikanischen Regierungschefs und der US-Administration wurde diese bis zum 30. September verlängert. Für die Regierung des angeschlagenen rechten Sozialdemokraten Oscar Arias (PLN) bedeutet die Gerichtsentscheidung eine schallende Ohrfeige. Vizepräsidentin Laura Chinchilla, die Arias während seiner derzeitigen Europareise vertritt, kündigte nun an, die USA erneut um eine Verlängerung zu bitten.

»Ich habe meine Parlamentskollegen mehrmals darauf hingewiesen, daß das Pflanzenzüchtungsgesetz verfassungswidrig ist«, sagte José Merino, Abgeordneter der »Frente Amplio«. Aber weder er noch andere Gegner des von Washington initiierten neoliberalen CAFTA-Abkommens sehen eine große Chance, den Beitritt Costa Ricas wirklich noch verhindern zu können. Denn selbst wenn bei einer Befragung der indigenen Bevölkerung eine Ablehnung des Pflanzengesetzes herauskommen sollte, so hätte dies nur beratenden Charakter.

Bei einer Volksabstimmung hatten sich die CAFTA-Befürworter am 7. Oktober 2007 knapp mit 51 Prozent durchgesetzt. Allerdings gelang ihnen der Sieg nur in den großen Städten, in keinem einzigen Wahlbüro auf indigenem Territorium fand sich eine Mehrheit für das umstrittene Freihandelsabkommen.

* Der Autor arbeitet für das unabhängige Kommunikationszentrum Voces Nuestras in Costa Rica)

Aus: junge Welt, 16. September 2008



Zurück zur Costa Rica-Seite

Zur Lateinamerika-Seite

Zurück zur Homepage