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Algeriens Junta amnestiert sich selbst

Straflosigkeit für Verantwortliche für schwere Verbrechen gesetzlich festgeschrieben

Stellungnahme von Algeria-Watch, 3. März 2006

Am 28. Februar 2006 war es schließlich soweit: Das seit Monaten angekündigte Gesetz zur Anwendung der "Charta für den Frieden und die nationale Versöhnung" wurde erlassen. Drei weitere Dekrete regeln im Detail manche ihrer Anordnungen. Die Straflosigkeit für Verantwortliche für schwere Verbrechen wurde nun gesetzlich festgeschrieben.

Drei wesentliche Komplexe werden in dem Gesetzestext angeführt:
  1. Im zweiten Kapitel wird Mitgliedern und Unterstützern von bewaffneten Gruppen Straffreiheit gewährt, wenn sie keine „Blutverbrechen“ verübt haben. Sie müssen sich innerhalb der nächsten sechs Monate den Behörden stellen. Diejenigen, die bereits bestraft wurden und in Gefängnissen einsitzen, werden freigelassen. Diejenigen, die „Blutverbrechen“ begangen haben, können eine Strafminderung erwarten, wenn sie sich innerhalb der genannten Frist stellen.
  2. Die Frage der Verschwundenen soll endgültig geklärt werden, indem sie - wie im vierten Kapitel angeführt - zu „Opfern der nationalen Tragödie“ erklärt werden. Sie erhalten denselben Status wie die „Opfer des Terrorismus", und ihre Angehörigen haben Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Allerdings müssen sie den Tod des Verschwundenen per Gerichtsurteil bescheinigen lassen. Die Familien haben keinen Anspruch auf die Wahrheit über das Schicksal des Verschwundenen. Und als „Opfer der Tragödie“ wird die Verantwortung von Regierungsstellen beim Verschwindenlassen völlig verleugnet.
  3. Die wichtigste Neuerung regelt das sechste Kapitel. Artikel 45 schreibt fest: „Keine Strafverfolgung kann eingeleitet werden gegen Einzelne oder Gruppen, die irgendeinem Bestandteil der Verteidigungs- und Sicherheitskräfte der Republik angehören, für Taten, die in der Absicht unternommen wurden, Personen und Güter, die Nation oder Institutionen der Demokratischen Volksrepublik Algerien zu schützen. Die zuständigen Justizbehörden müssen jede Anzeige oder Beschwerde abweisen.“
Doch nicht genug der Festschreibung der Straflosigkeit für alle Sicherheitskräfte und andere vom Staat bewaffnete Verbände; Artikel 46 sieht die Bestrafung derjenigen vor, die schriftlich oder mündlich den „Staat schwächen“, „der Ehrenhaftigkeit seiner Bediensteten, die ihm würdevoll gedient haben, Schaden zufügen“ oder „das Bild Algeriens international trüben“. Eine Gefängnisstrafe zwischen 3 und 5 Jahren und eine Geldstrafe zwischen 250 000 und 500 000 Dinar kann bei diesen Verstößen verhängt werden.

Die relative Straflosigkeit für verurteilte oder mutmaßliche Mitglieder bewaffneter Gruppen ist nichts Neues, da sie schon im Gesetz der „zivilen Eintracht“ von 1999 vorgesehen war. Damals wurden auch mehrere Tausend Gefangene, die unter dieses Gesetz fielen, freigelassen. Wenn die Medien die Freilassung von 2000 Gefangenen als besondere Maßnahme der Versöhnung hervorheben, vertuschen sie zugleich den wichtigsten Aspekt dieses neuen Gesetzes, nämlich die vollständige Straflosigkeit für Sicherheitskräfte.

Angesichts der Machtverhältnisse in Algerien kann kaum Zweifel daran bestehen, dass die Militärführung die Verankerung ihrer Straflosigkeit diktiert hat. Wahrscheinlich war die Verabschiedung eines solchen Gesetzes die Bedingung für die Wiederwahl Bouteflikas im April 2004. Das Gesetzespaket soll einen Schlussstrich unter die seit 15 Jahren verübten Verbrechen ziehen. Ein für allemal soll die offizielle Version festgeschrieben werden, nämlich dass der islamistische Terrorismus für den Tod von 200 000 Menschen verantwortlich ist. Massaker, Morde, Vergewaltigungen, Verschwindenlassen, systematische Folter, Vertreibungen sollen ausschließlich das Werk islamistischer bewaffneter Gruppen sein. Angesichts der Fülle von Zeugnissen und Beweisen über die Verantwortung der Armee, insbesondere des militärischen Sicherheitsdienstes, für massive Menschenrechtsverletzungen sollen die Forderungen nach Wahrheit und Gerechtigkeit strafbar gemacht werden.

Amnestiegesetze verstoßen gegen internationales Recht, auf das sich der algerische Staat durch die 1989 erfolgte Unterzeichnung des „internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte“, insbesondere Artikel 2 Punkt 3, verpflichtet hat:

„Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich,

a) dafür Sorge zu tragen, dass jeder, der in seinen in diesem Pakt anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, das Recht hat, eine wirksame Beschwerde einzulegen, selbst wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben;

b) dafür Sorge zu tragen, dass jeder, der eine solche Beschwerde erhebt, sein Recht durch das zuständige Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsorgan oder durch eine andere, nach den Rechtsvorschriften des Staates zuständige Stelle feststellen lassen kann, und den gerichtlichen Rechtsschutz auszubauen;

c) dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Stellen Beschwerden, denen stattgegeben wurde, Geltung verschaffen.“

Die algerische Verfassung betont in Artikel 132, dass „die vom Präsidenten der Republik ratifizierten Abkommen über dem Gesetz stehen“. Eine Amnestie ist demzufolge nicht nur ein Verstoß gegen geltendes internationales Recht, sondern auch verfassungswidrig. Die Entwicklungen in Argentinien haben die Unzulässigkeit solcher Amnestiegesetze deutlich gemacht, denn 20 Jahre nach ihrer Verabschiedung mussten sie wieder zurückgenommen werden.

Seit den Anschlägen des 11. September 2001 und dem Ausbruch des internationalen Kampfes gegen den Terrorismus hat die algerische Junta Rückendeckung erhalten und kann sich sogar erlauben, sich selbst zu amnestieren. Doch eine Versöhnung lässt sich nicht auf Lügen aufbauen. Auch nicht kraft Gesetz und staatlicher Repression. Die Forderung Hunderttausender Mütter, Kinder und Geschwister, die Wahrheit über den Tod und das Verschwinden ihrer Angehörigen zu erfahren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, bleibt weiterhin eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen wirklichen und anhaltenden Frieden im Land.

Algeria-Watch


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