Berufungsverhandlung bestätigt Strafen wegen Aktionen gegen Atomwaffen
Presseerklärung der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen abschaffen (GAAA)
Am 7.12. sind in einer knapp siebenstündigen Verhandlung im Landgericht
Koblenz die Berufungen von fünf Angeklagten der Gewaltfreien Aktion
Atomwaffen Abschaffen (GAAA) verworfen worden. Sie waren wegen Teilnahme an
der dritten Entzäunungsaktion am Atomwaffenstützpunkt Büchel in der Südeifel
angeklagt.
Die am 21. August 2000 vom Amtsgericht Cochem ausgesprochenen
Strafen wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung wurden bestätigt:
Ilse Staude aus Staufenberg bei Gießen und Markus Walz aus Pfullingen bei
Reutlingen erhielten Geldstrafen von jeweils 15 Tagessätzen.
Martin Otto aus Wetzlar eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen, wobei aus dieser
Strafe und einer noch nicht vollstreckten Geldstrafe wegen Teilnahme an der
ersten Entzäunungsaktion in Büchel eine Gesamtstrafe von 30 Tagessätzen
gebildet wurde.
Dr. Erika Drees aus Stendal und Dr. Wolfgang Sternstein aus Stuttgart
jeweils einen Monat Gefängnis auf Bewährung mit der Auflage, jeweils 60
Stunden unentgeltlich gemeinnützige Arbeit zu leisten und in den nächsten
zwei Jahren nicht straffällig zu werden.
Die drei zu Geldstrafen Verurteilten hatten bereits vor dem Prozesstermin
ihre Berufung zurückgezogen. Die beiden anderen erklärten im Landgericht
noch einmal, warum sie am 7. August 1999 den Zaun des Fliegerhorstes bei
Büchel an einer Stelle aufgeschnitten und das Militärgelände unerlaubt
betreten hatten: Obwohl der Internationale Gerichtshof 1996 festgestellt
hat, dass die Drohung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell
gegen das Völkerrecht verstoßen, werden in Büchel weiterhin US-Atombomben
gelagert und für ihren Einsatz bereitgehalten. Hier besteht außerdem eine
nukleare Teilhabe der Bundesrepublik, denn diese stellt die Trägersysteme in
Form von Tornado-Kampfbombern, die von Bundeswehrpiloten gesteuert werden.
Die Angeklagten sehen diesen Rechtsverstoß als gerechtfertigten Grund ihrer
gewaltfreien Entzäunungs- und Go-In-Aktion an.
Die Bundesregierung hat mehrfach mitgeteilt, auch sie trete dafür ein, dass
die nukleare Abrüstung mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung dieser
Waffen rasch vorangetrieben werde. Ein reines Lippenbekenntnis, denn weder
verzichtet die Regierung auf die nukleare Teilhabe noch fordert sie von den
USA den Abzug der Atombomben aus Deutschland.
Erika Drees und Wolfgang Sternstein kündigten an, gegen die Verurteilung
Revision einzulegen und für den Fall, dass diese abgewiesen wird,
Verfassungsbeschwerde einzureichen. Bisher haben bereits zwei weitere wegen
Teilnahme an Entzäunungsaktionen in Büchel Verurteilte - Eberhard Mitzlaff
aus Nehren bei Tübingen und Elisa Kauffeld aus Schortens in Ostfriesland -
beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerden eingelegt. Mitzlaff
und Sternbstein werden von Rechtsanwalt Hemeyer aus Tübingen vertreten. Er
war einer der Juristen, der mit früheren Eingaben in Karlsruhe schon den Weg
zu einer Änderung der Rechtsprechung zu Sitzblockaden vor Militäranlagen im
Sinne der Friedensbewegung zu ebnen geholfen haben.
Wegen der drei von der GA Atomwaffen Abschaffen organisierten
Entzäunungsaktionen gab es bisher zwei Freiheitsstrafen und 25 Geldstrafen.
Bisher zwei Aktive haben - statt ihre Geldstrafe zu bezahlen - ihre Strafe
demonstrativ im Gefängnis abgesessen. Ein dritter - Volker aus Marburg -
wird seine "Mahnwache hinter Gittern" im Januar 2001 in der JVA Schwalmstadt
antreten.
Damit wird dem Protest gegen den Völkerrechtsbruch nochmals Nachdruck
verliehen. Wegen ähnlicher Aktionen an der US-Atomwaffenkommandozentrale
EUCOM bei Stuttgart sind bereits zehn Aktive der befreundeten Gruppe
EUCOMmunity im Gefängnis gewesen.
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