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Extremismusklausel durch die Hintertür

Die politisch motivierte Manipulation der Abgabenordnung könnte das Aus für engagierte Vereine bedeuten

Von Fabian Lambeck *

Ein starkes Ding: Ohne Prüfung durch unabhängige Instanzen soll zukünftig der Verfassungsschutz entscheiden, welche Organisation gemeinnützig ist oder nicht. Auf nichts anderes läuft die Gesetzesänderung der Bundesregierung hinaus.

Die Deutschen spenden gerne: Etwa ein Drittel aller Bundesbürger älter als zehn Jahre spendete im Jahr 2011 an Hilfsorganisationen, Kirchen oder gemeinnützige Organisationen. Wie der Deutsche Spendenrat errechnete, kamen dabei allein im vergangenen Jahr 4,3 Milliarden Euro zusammen. Dass die Spender ihre milde Gabe steuerlich geltend machen können, trägt ganz erheblich zur Spendenbereitschaft bei. Das mildtätige Steuersparen funktioniert aber nur, wenn der nutznießende Verein als gemeinnützig anerkannt ist.

Einige dieser Zusammenschlüsse sind dem Staat nicht wohl gesonnen. Weil diese aus politisch oder religiös ganz unterschiedlich motivierten Gründen handeln, stülpte man ihnen das Prädikat »extremistisch« über.

Um diesen vermeintlich verfassungsfeindlichen Vereinen das Wasser abzugraben, wurde 2009 die Abgabenordnung geändert. Seitdem findet sich im Paragrafen 51 unter Absatz 3 eine kurze, aber folgenschwere Formulierung. Dort heißt es, dass Vereine, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als »extremistisch« aufgeführt sind, ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Bislang konnten sich die betroffenen Vereine aber dagegen zur Wehr setzen. Denn im Gesetzestext heißt es, dass die Einschätzung des Verfassungsschutzes »widerlegbar« ist. Die Politisierung der Abgabenordnung war von Anfang an umstritten. Schließlich musste selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages feststellen, dass die Bezeichnung »Extremismus« gar kein definierter Rechtsbegriff ist. Und deshalb wird er in keinem einzigen Gesetzestext verwendet - mit einer Ausnahme: der 2009 geänderten Abgabenordnung.

Nun will die Bundesregierung die Regelungen noch einmal verschärfen. Im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 ist vorgesehen, dass die Vereine automatisch und ohne weitergehende Prüfung ihren Status als »gemeinnützig« verlieren, wenn sie nur in einem der insgesamt 17 Verfassungsschutzberichte als extremistisch erwähnt werden. Diese kleine Reform erfolgte ohne großen Aufwand. Man strich dazu einfach nur das so wichtige Wörtchen »widerlegbar« aus dem entsprechenden Paragrafen. Die Streichung hätte weitreichende Folgen. Künftig entfiele der bisherige Ermessensspielraum der Finanzämter, die Organisationen bislang trotz Erwähnung durch den Geheimdienst die Gemeinnützigkeit gewähren können. Zudem könnten die betroffenen Vereine keinen Rechtsschutz mehr bei den Finanzgerichten suchen.

Der umstrittene Gesetzentwurf ist bereits fertig und wurde dem Bundestag am 28. Juni zur ersten Lesung vorgelegt. Derzeit befindet er sich in den zuständigen Ausschüssen. Heftige Kritik kommt von der Opposition. So beklagt die Bundestagsabgeordnete Barbara Höll von der Linksfraktion, dass die Einstufung im Verfassungsschutzbericht »stark einer politischen Willkür« unterliege. »Gerade engagierte Menschen in Vereinen, welche gegen Rechtsextremismus wirken, befürchten, dass sie dadurch im Zweifelsfalle in gerichtliche Prozesse gezwungen werden, welche sie finanziell gar nicht stemmen könnten«, erklärte Höll.

Grundsätzlich ist es für Vereine zwar möglich, gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen. Doch bis die entsprechende Entscheidung gefallen ist, können Jahre vergehen. »Selbst wenn die Vereine schließlich recht bekommen, sind sie dann wahrscheinlich pleite«, fürchtet Daniel Häfner von der Umweltschutzorganisation Robin Wood, die einen offenen Brief gegen die Gesetzänderung veröffentlicht hat. Denn bis zum Gerichtsentscheid dürfen die Vereine keine Spenden bekommen. Auch die Körperschaftssteuer wird ihnen in dieser Zeit nicht erlassen.

In einem ersten offenen Brief von Robin Wood sprachen sich 36 Vereine gegen das Vorhaben aus. Darunter politisch unverdächtige Akteure wie Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und Pro Asyl. Sie alle protestieren gegen eine derartige Politisierung des Steuerrechts. Beflügelt von der Resonanz, die der Brief erfuhr, hat man bei Robin Wood eine zweite Zeichnungsrunde eingeläutet, die am heutigen Montag auslief.

Auch Jutta Sundermann vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac hat sich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. »In den jährlich 17 Verfassungsschutzberichten von Bund und Ländern sind schon viele Organisationen aufgetaucht, ohne dass es konsistente Kriterien dafür gäbe.« Jutta Sundermann weiß, wovon sie redet, schließlich hatten die Schlapphüte Attac auch des Öfteren im Visier. Die bunte Truppe wird vom Verfassungsschutz als teilweise linksextrem eingestuft.

Für Anne Geschonneck, die Landessprecherin der Linksjugend ['solid] in Sachsen-Anhalt, ist die Sache klar: Mit dieser Abänderung werde versucht, »eine Extremismusklausel 2.0 durch das Hintertürchen einzuführen«.

* Aus: neues deutschland, Montag, 23. Juli 2012


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